Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Regierungsentwurf zur Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe inakzeptabel / Finanzielle Entlastung der Kommunen nicht ausreichend

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zwar für den richtigen Ansatz, die von der Bundesregierung als Entlastung der Kommunen vorgesehene Summe von 2,5 Milliarden Euro ist jedoch „schön gerechnet“ und keinesfalls ausreichend. „Der dringend notwendige Befreiungsschlag für die Städte und Gemeinden fehlt im Konzept der Bundesregierung entgegen den Versprechungen des Bundeskanzlers“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, am 1. September in Berlin.

Der Bund rechnet eine Entlastung der Kommunen durch den Wegfall der Sozialhilfe für Erwerbsfähige in Höhe von 11,6 Milliarden Euro vor. Er stellt dem 9,1 Milliarden Euro Ausgaben der Kommunen für die Mitfinanzierung des neuen Leistungsrechts gegenüber und kommt so zu einer Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro. Schon diese Berechnung ist falsch. In der Kommission zur Gemeindefinanzreform wurde die Entlastung der Kommunen nicht mit 11,6 Milliarden Euro, sondern nur mit 10,4 Milliarden Euro berechnet. Die vom Bund angenommene Entlastung von 2,5 Milliarden Euro soll außerdem mit neuen Leistungsverpflichtungen zum Ausbau der Kinderbetreuung befrachtet werden. Nach Berechnungen der Kommunen würde eine flächendeckende Ganztagsbetreuung von Kindern unter drei Jahren mindestens 2,4 Milliarden Euro jährliche Betriebskosten verursachen. Wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, haben die Kommunen keinen Spielraum, um die Ganztagsbetreuung auszubauen. Völlig unakzeptabel ist im Übrigen, dass sich der Bund einen neuen Verschiebebahnhof zwischen Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe schaffen will. So genannte arbeitsmarktferne Arbeitslose könnten zu Lasten der Kommunen wieder in die Sozialhilfe geschoben werden. Denn der Bund will durch Rechtsverordnung festlegen, wer als erwerbsfähig anzusehen ist. Das von den Städten und Gemeinden immer wieder unterstützte einheitliche Leistungsrecht für alle Langzeitarbeitslosen würde dadurch teilweise wieder aufgegeben. Der Bund wäre im Vergleich zu Ländern und Kommunen der finanzielle Gewinner bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden sich die Kommunen nicht von ihren erfolgreichen Aktivitäten zur Vermittlung von Arbeitslosen in Beschäftigungsverhältnisse verabschieden. Die Städte und Gemeinden sind weiterhin bereit, in Jobcentern, ggf. auch in besonderer Rechtsform (GmbH oder Zweckverband), ihre Mitwirkung einzubringen. Dies aber nur auf gleicher Augenhöhe mit der Bundesanstalt für Arbeit und auf der Grundlage von konkreten Kooperationsvereinbarungen. Die finanzielle Letztverantwortung muss allerdings beim Bund liegen und die Kommunen müssen insoweit spürbar entlastet werden. Die deutliche Hervorhebung von solchen individuellen Kooperationsmodellen, in die auch Private und Wohlfahrtsverbände mit eingebunden werden können, würde den ganz unterschiedlichen Situationen in den Ländern und Kommunen Rechnung tragen. Im Übrigen würde dadurch deutlich, dass niemand daran Interesse hat, aus der Bundesanstalt für Arbeit „ein Bundessozialamt“ zu machen.

Vorschläge zur Kommunalisierung des neuen Leistungsrechts lehnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund entschieden ab. Mit örtlicher Sozialpolitik kann nicht die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft werden. Der Bund trägt die Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik und nicht die Kommunen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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