Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Regierungsentwurf bedroht Künstlerinteressen / Musikorganisationen fordern den Bundestag auf, den Urheberrechtsschutz in Deutschland nicht zu gefährden

(Berlin) - Nach der Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihres China-Besuchs, beim Urheberrechtsschutz “hart und klar” zu bleiben, haben der Deutsche Musikrat, die GEMA und die GVL an die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert, diese Grundsätze auch in Deutschland zu beherzigen. Würde der heute im Bundestag in erster Lesung beratene Regierungsentwurf zum „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) unverändert umgesetzt, käme dies einer Enteignung der Kreativen gleich.

In den vergangenen Wochen haben der Deutsche Musikrat, der mit acht Millionen Mitgliedern weltweit größte nationale Musikdachverband, die GEMA als älteste deutsche Verwertungsgesellschaft und die GVL als Verwertungsgesellschaft der ausübenden Künstler und der Plattenindustrie mehrfach gefordert, die in ihren Kernbereichen noch von der früheren Bundesregierung formulierte Urheberrechtsnovelle in dieser Form zu verhindern.

Besonders die vorgesehene Beschränkung der Entgelte für die private Vervielfältigung von künstlerischen Werken hätte nach Ansicht der Organisationen katastrophale Auswirkungen. Allein bei den Vergütungen im Bereich Kopiergeräte (DVD-/CD-Brenner, Bildaufzeichnungsgeräte) ist nach jüngsten Berechnungen ein Rückgang von annähernd 60 Prozent zu erwarten.
Seit 1985 müssen Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien pauschale Vergütungen entrichten, die von einer gemeinsamen Institution aller deutschen Verwertungsgesellschaften an die Urheber und Leistungsschutzberechtigten (ZPÜ: Zentralstelle für private Überspielrechte) weitergeleitet werden. Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen den Interessen der Künstler und Produzenten, der Herstellerindustrie und den Interessen der Bürger, urheberrechtlich geschützte Werke zum persönlichen Gebrauch vervielfältigen zu können. Die Bundesregierung plant nun, die Privatkopie einerseits weiterhin zu erlauben, die dafür geschuldete Abgabe im Ergebnis aber drastisch abzusenken.

Der Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Christian Höppner, bezeichnete diese Bedrohung als Konsequenz eines unverantwortlichen Irrweges, der dazu führe, dass in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für die vielfältige Musikkultur und Musikwirtschaft in Deutschland bilden. Mit Hinweis auf die deutlichen Worte der Bundeskanzlerin in China forderte der Sprecher des GEMA-Vorstandes, Jürgen Becker, auf der heutigen Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin den Bundestag auf, gerade im eigenen Land mit gutem Beispiel voran zu gehen und den Schöpfern musikalischer Werke den ihnen zustehenden Schutz nicht zu versagen.

Gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren schon ständig ansteigenden Vervielfältigungen – zwischen 2000 und 2005 stieg die Zahl der privat kopierten CDs von 133 Mio. auf 439 Mio., während die Zahl der verkauften Original-CDs von 195 Mio. auf 124 Mio. sank - forderten die Geschäftsführer der GVL, Tilo Gerlach und Peter Zombik, die Privatkopie müsse die Ausnahme bleiben, die dadurch genutzten Rechte müssten angemessen vergütet werden. Es sei eine schleichende Enteignung, wenn nun auch noch die sowieso schon geringen Vervielfältigungsvergütungen weiter reduziert würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pressestelle Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-00, Telefax: (089) 48003-969

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