Regierungschefs unterzeichnen UN-Konvention gegen Korruption / Deutschland muss Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung ausweiten
(Berlin) - Die Regierungschefs von ca. 125 Staaten werden vom 9.-11. Dezember in Merida, Mexiko die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnen. Das Vertragswerk ist das Ergebnis dreijähriger Anstrengungen von Regierungen, einen weltweiten Konsens über ein internationales Rechtssystem zur Bekämpfung von Korruption zu erzielen. Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor sollen mit dieser Konvention internationale Standards zur Prävention und Verfolgung von Korruption gesetzt
werden. Als einzige Nicht-Regierungsorganisation war Transparency International (TI) von Anfang an beteiligt. Als weltweit tätige Organisation hat sich TI besonders für die Rückführung von Erträgen aus korruptem Verhalten eingesetzt. Bislang werden den Herkunftsländern Milliardensummen auf vorwiegend westlichen Bankkonten entzogen. Die Konvention wird die internationale Zusammenarbeit zur Lösung dieses Problems verbessern.
Nach der Unterzeichung in Mexiko müssen 30 Staaten die Konvention ratifizieren, bevor sie in Kraft tritt. Die stellvertretende Vorsitzende von TI-Deutschland, Anke Martiny, erklärt hierzu: "Wir fordern die Bundesregierung auf, während der Unterzeichnung in Mexiko bereits ein Datum zu nennen, bis wann Deutschland die Konvention ratifiziert haben wird. Wir hoffen, dass Deutschland zu den ersten Staaten gehört, die die Konvention in nationales Recht umsetzen."
Da in der Konvention kein Mechanismus vereinbart wurde, wie der Ratifizierungs- und Implementierungsprozess in den einzelnen Staaten überwacht werden soll, sind vor allem die Vertreter der Medien und der Zivilgesellschaft aufgerufen, diese Funktion zu übernehmen.
Das gilt insbesondere auch für ein Feld, in dem die Korruptionspävention hinter internationalen Standards zurückliegt. Deutschland wird durch die Konvention verpflichtet, die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung zu erweitern. Das heute gültige Verbot des Stimmenkaufs im Sinne des §108e StGB, das ausschließlich für Abstimmungen im Plenum gilt, genügt weder dem international üblichen Standard noch den Vorgaben der UN-Konvention. Diese verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, jede Form von politischer Korruption bei Parlamentariern unter Strafe zu stellen.
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