Pressemitteilung | ULA e.V. - Deutscher Führungskräfteverband

Regierungsbeschlüsse gefährden Betriebsrente / Gravierende Einbußen drohen

(Berlin) - Die ULA wendet sich erneut mit Nachdruck gegen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG). Durch die enge Verzahnung der betrieblichen Altersversorgung mit der gesetzlichen Rente drohen als Folge einer derartigen Gesetzesänderung in vielen Fällen massive Einbußen bei der Höhe der Betriebsrenten, insbesondere im oberen Einkommensbereich. Ursache dafür ist, dass eine Vielzahl von betrieblichen Versorgungsordnungen direkt oder mittelbar auf diesen gesetzlichen Wert abstellt. Eine willkürliche Anhebung der BBG führt unmittelbar zu erheblichen Verschiebungen auf der Beitrags- und der Leistungsseite.

Dies gilt zunächst für beitragsbezogene Systeme, zum Beispiel für Pensionskassen. Bei diesen drücken sich die Beiträge häufig als Prozentwert der Beitragsbemessungsgrenze aus, zum Beispiel vier Prozent, hälftig vom Arbeitgeber, hälftig vom Arbeitnehmer zu tragen. Eine plötzliche Verschiebung der Beitragsbemessungsgrenze wird die Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schlagartig erhöhen und damit aus Arbeitgebersicht möglicherweise unattraktiv mache n. Ob unter dem Strich für den Arbeitnehmer dadurch höhere Rentenansprüche entstehen, ist dagegen höchst ungewiss, da diese Zusagen häufig in Verbindung mit anderen Systemen stehen, die ihrerseits durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze in Mitleidenschaft gezogen werden.

Kosten entstehen im Übrigen auch dadurch, dass die Verwaltungen des Versorgungsträgers, die erst mit hohem Verwaltungsaufwand die eigene „Riester- Fähigkeit“ hergestellt haben, nun erneut mit gravierend veränderten gesetzlichen Bedingungen konfrontiert werden. Bei endgehaltsbezogenen Systemen, sind die zu erwartenden Folgen nicht minder einschneidend. Weit verbreitet sind hier unterschiedliche Verrentungssätze für Entgeltbestandteile unterhalb und oberhalb der Bemessungsgrenze. Der höhere Verrentungssatz für die letztgenannten Entgeltbestandteile lässt sich damit rechtfertigen, dass diese Beträge (bislang) nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Eine plötzliche Heraufsetzung der Bemessungsgrenze verringert schlagartig und rückwirkend – bezogen auf alle bis dahin zurück gelegten Beitragsjahre – die auf Entgeltbestandteilen oberhalb der alten Grenze beruhenden Versorgungsanwartschaften.

Ein Beispiel: Typisch sind Betriebsrentensysteme, die pro Dienstjahr eine Rente in Höhe von 0,5 Prozent des letzten Gehalts für Endgeltbestandteile unterhalb und von 1,5 Prozent für Endgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gewähren. Erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 500 Euro, so geht für diejenigen Arbeitnehmer, die davon in vollem Umfang betroffen sind, für jedes Dienstjahr ein Prozent, also fünf Euro verloren. Bei 30 Dienstjahren mit Einkommen in entsprechender Höhe würde sich dieser Effekt auf 150 Euro im Monat bzw. 1.800 Euro im Jahr summieren.

Zwischenzeitlich hat das Bundeskabinett die skizzierten Änderungen bereits beschlossen und an den Bundestag überwiesen, wo sie im Eiltempo durch die Anhörungen gepeitscht werden sollen. Die ULA appelliert an alle Abgeordneten, der geplanten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Der Gesetzgeber muss sich die erforderliche Zeit nehmen, um geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung der Rentenversicherung zu ergreifen.

Die Folgewirkungen der jetzt geplanten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, angefangen von der Steigerung der Lohnnebenkosten, über die Einbußen im Nettogehalt der Arbeitnehmer bis hin zu schwerwiegenden Einbußen bei den Betriebsrenten sind für die ULA ein vollkommen unannehmbarer Preis für eine kurzfristige Deckung von Einnahmeausfällen. Von Regierungsvertretern war in den letzten Wochen oft das Argument zu hören, die Politik sei für Einbußen bei der Betriebsrente nicht verantwortlich, denn dabei handle es sich schließlich jeweils um privatrechtliche Verträge. Dieses Argument ist völlig unakzeptabel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben mitnichten bewusst das Risiko in Kauf genommen, dass sich die Beitragsbemessungsgrenze als externer, gesetzlich definierte Wert jederzeit ändern könnte. Vielmehr hat die Regierung selbst durch die jahrzehntelang praktizierte kontinuierliche Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenze entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze einen Vertrauenstatbestand geschaffen, über den sie heute nicht unbesehen hinweg gehen kann.

Die Bundesregierung verwickelt sich darüber hinaus auch in politische Widersprüche. Sie hat durch die Riester-Reform nicht nur dafür gesorgt, dass gesetzliche Rente und betriebliche Altersversorgung noch enger gekoppelt werden und somit Änderungen in dem einen Bereich zwingend auf den anderen durchschlagen müssen. Die Regierung verletzt auch das Herzstück der Riester-Reform: Um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zu stabilisieren, bedarf es unbedingt einer dauerhaften Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beiden Säulen droht nun mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ein schwerer Schlag versetzt zu werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ULA Union der Leitenden Angestellten e.V. Kaiserdamm 31 14057 Berlin Telefon: 030/3069630 Telefax: 030/30696313

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