Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

"Regierung muss Solidaritätszuschlag trotzdem abschaffen"

(Frankfurt am Main) – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend den Solidaritätszuschlag sagt Dr. Johannes Gernandt, Abteilungsleiter Steuern im VDMA:
• „Die Karlsruher Richter haben den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß erklärt. Dennoch bleibt es vordringliche Aufgabe der neuen Regierung, die Unternehmenssteuerbelastung auf maximal 25 Prozent zu senken und so die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähiger zu machen.“

• „Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten und muss unabhängig von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun zügig umgesetzt werden. Wir appellieren an Union und SPD, dies in den Koalitionsverhandlungen zu vereinbaren und mit höchster Priorität umzusetzen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), Holger Paul, Leiter(in) Kommunikation, Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main, Telefon: 069 66030

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