Pressemitteilung | (SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V.

Regelung muss verlängert und Bürokratie abgebaut werden / Entlastungsbetrag: SoVD fordert niedrigere Hürden bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen

(Hannover) - Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf den sogenannten monatlichen Entlastungsbetrag. Davon können niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie Einkaufshilfen oder Alltagsbegleiter*innen bezahlt werden. Das Problem: In Niedersachsen gibt es zu wenig Angebote und die Voraussetzungen für die Nachbarschaftshelfer*innen sind sehr hoch.

Während der Corona-Pandemie wurden diese Vorgaben gelockert - allerdings nur bis Ende April 2023. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen appelliert jetzt an die Landesregierung, die Regelung bis mindestens Ende des Jahres zu verlängern. Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut werden, haben einen zusätzlichen Anspruch auf monatlich 125 Euro. Damit können sie Alltagshilfen finanzieren, die zum Beispiel Einkäufe übernehmen oder sie bei Behördengängen begleiten.

"Aus unserer Beratung wissen wir jedoch, dass viele der Betroffenen den Entlastungsbetrag gar nicht einsetzen können, weil entsprechende Angebote fehlen", erläutert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Den Grund dafür sieht er in den hohen Hürden bei der Anerkennung der Helfer*innen. "Bei diesen Unterstützungsangeboten geht es nicht um pflegerische Versorgung. Deshalb ist es unverständlich, dass jemand, die*der für Pflegebedürftige einkaufen geht, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss", so Sackarendt weiter. Diese Art der Unterstützung müsse im Sinne der Betroffenen viel unbürokratischer gestaltet werden. Dass das möglich ist, hat die Corona-Pandemie gezeigt.

Aufgrund der Krise wurden die Anerkennungsvoraussetzungen für Helfer*innen zum Teil gelockert. Diese Regelung läuft allerdings zum 30. April 2023 aus. "Wir appellieren dringend an die Landesregierung, sie noch bis mindestens zum Jahresende zu verlängern. Diese Zeit muss die Politik nutzen, um die Verordnung insgesamt zu überarbeiten und die hohen Hürden realistisch anzupassen. In anderen Bundesländern ist das bereits längst geschehen", so der SoVD-Landesvorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
(SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V. Sara Masic, Referentin Kommunikation Herschelstr. 31, 30159 Hannover Telefon: (0511) 701480, Fax: (0511) 7014870

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