Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Regelung der BSE-Folgekosten weiter ungeklärt

(Bonn) - Die Finanzierung der Kosten, die als Folge der BSE-Krise und deren Bekämpfung in Bauernhöfen, Futtermittelunternehmen und Schlachtbetrieben anfallen, bleibt weiterhin ungeregelt. Ein Antrag der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen, in dem von der Bundesregierung ein "fairer und angemessener Ausgleich der finanziellen Lasten zur Bewältigung der BSE-Folgekosten" gefordert wird, ist heute in der Länderkammer nicht beschlossen, sondern in die Ausschüsse verwiesen worden. Im Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen Nachtragshaushalt aufzustellen und die Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zurückzunehmen. Bei den strittigen Summen geht es unter anderem um die Mittel für BSE-Tests und die Rücknahme und Entsorgung von Futtermitteln bei Landwirten und Futtermittelindustrie. Aufgrund der fehlenden Einigung verbleiben die hierdurch verursachten Kosten bisher bei den Landwirten und der Wirtschaft.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert, dass die Bemühungen, die Folgen der BSE-Krankheit für die Landwirte erträglich zu machen, noch immer nicht vorangekommen sind. Nach der schnellen Verabschiedung der BSE-Schutzgesetze im Dezember 2000 sind mittlerweile fünf Monate vergangen, in denen sich Bund und Länder nicht einigen konnten. Weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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