Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Reformstau aufgelöst / Neue Wohnungspolitik bleibt auf der Tagesordnung

(Berlin) - "Es gab mehr Licht als Schatten", fasste am 16. August Anke Fuchs, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Freiburg die Wohnungs- und Mietenpolitik der Bundesregierung in den letzten vier Jahren zusammen.

"Der unerträgliche Reformstau der Vorgängerregierungen wurde aufgelöst. Erstmals seit vielen Jahren folgten Versprechungen und Ankündigungen auch wieder Taten in der Wohnungspolitik. Das darf aber kein einmaliger ‚Befreiungsschlag‘ gewesen sein. Die Wohnungs- und Mietenpolitik muss in Bewegung bleiben, muss an zahlreichen Stellen weiter verbessert werden. Außerdem machen aktuelle Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten neue Reformansätze und neue Überlegungen notwendig. Die Wohnungspolitik bleibt auf der Tagesordnung, wir sind noch nicht am Ziel", sagte Anke Fuchs.

Wohngeld

Zum 1. Januar 2001 ist das Wohngeld, der staatliche Zuschuss zum Wohnen, erstmals seit über zehn Jahren erhöht worden. Mit umgerechnet 40 Euro mehr im Monat können Wohngeldempfänger seitdem rechnen, und der Kreis der Berechtigten wurde um etwa 400.000 Haushalte erweitert.

Wohngeldempfänger und andere Haushalte mit niedrigem Einkommen haben für die Abrechnungsperiode 2000 / 2001 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 5 Mark pro Quadratmeter Wohnfläche erhalten, als Ausgleich für die drastisch gestiegenen Energiepreise in dieser Zeit.

Zum 1. Januar 2002 hat sich der Wohngeldanspruch vieler Haushalte nochmals erhöht. In 660 Städten und 130 Kreisen wurden neue, höhere Mietenstufen eingeführt. Der Anspruch für Wohngeldempfänger fällt hierdurch bis zu 15 oder 20 Euro im Monat höher aus.

Das fordern wir:

"So froh wir über die Wohngelderhöhungen auch sind, sie reichen noch nicht aus, um den seit 1990 entstandenen Nachholbedarf auszugleichen. Wohngeld muss die steigenden Wohnkostenbelastungen für einkommensschwache Haushalte dauerhaft und sicher ausgleichen. Wir fordern automatische und regelmäßige Wohngelderhöhungen, das heißt, Leistungen an die Wohngeldempfänger müssen an den Lebenshaltungskosten-Index geknüpft werden", erklärte die Mieterbund-Präsidentin.

Mietrecht

Die Mietrechtsreform ist am 1. September 2001 in Kraft getreten, 26 Jahre nachdem der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Das neue Mietrecht ist einfacher, moderner und gerechter geworden. Der gesetzliche Kündigungsschutz wird nicht in Frage gestellt. Wichtige Eckpunkte der Reform sind: Verkürzung der Kündigungsfristen für Mieter, Einführung fester Abrechnungsfristen für Betriebskosten, Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, Aufwertung bzw. Einführung der qualifizierten Mietspiegel, Stärkung der Rechte von Lebensgemeinschaften, Verbesserung der Rechte behinderter Mieter usw.

Das fordern wir:

"Wir wollen eine Klarstellung, dass die neue, dreimonatige Kündigungsfrist auch bei so genannten Altmietverträgen gilt, der Wortlaut des Gesetzes ist hier missverständlich.

Wir wünschen uns Regelungen zum Thema Schönheitsreparaturen oder Wärmecontracting.

Und, ganz wichtig: Wir fordern, Finger weg von Kündigungsschutz und Mieterschutz. Der jetzige Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern hat sich über Jahre hinweg bewährt. Wir brauchen weder zusätzliche Kündigungstatbestände, noch mehr Vertragsfreiheit oder stärkere Vermieterrechte", forderte Anke Fuchs. "Insbesondere wollen wir gemeinsam mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Pläne der ostdeutschen CDU-Regierungen abwehren, eine besondere ‚Abrisskündigung‘ für die ostdeutschen Länder einzuführen."

Sozialer Wohnungsbau

Am 1. Januar 2002 ist die Reform des Wohnungsbaurechts in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen im sozialen Wohnungsbau modernisiert, flexibilisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die neue soziale Wohnraumförderung konzentriert sich vor allem auf bedürftige Haushalte und ist stärker auf den Wohnungsbestand ausgerichtet. Die Fördermittel können jetzt verstärkt für die Modernisierung des Wohnungsbestandes eingesetzt werden, der Ankauf von Belegungsrechten an frei finanzierten Wohnungen durch die Kommune ist möglich, ökologische Bauweisen, barrierefreies oder kosten- bzw. flächensparendes Bauen kann unterstützt werden, und die Städte und Gemeinden haben es in der Hand, auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse auf ihren Wohnungsmärkten zu reagieren.

Wichtig auch: Für den Wohnungsbestand, das heißt für knapp zwei Millionen Sozialwohnungen und die dort wohnenden Mieterhaushalte bleibt weitgehend alles beim Alten. Diese Wohnungen werden nicht, wie es die Vorgängerregierungen wollten, in die freie Mietpreisbildung überführt und damit auch nicht teurer.

Im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau und der sozialen Wohnraumförderung ist auch das in dieser Legislaturperiode aufgelegte Programm "Soziale Stadt" zu nennen. Hier wird erstmals Wohnungspolitik mit anderen Politikfeldern verknüpft. Dies führt zu einer neuen, ganzheitlichen Wohnungspolitik, die neben der notwendigen Versorgung aller Haushalte mit Wohnungen auch die Verantwortung für ein attraktives und sicheres Wohnumfeld ernst nimmt und damit die Wohn- und Lebensqualität verbessert.

Das fordern wir:

"Der Gesetzgeber hat vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen, er hat aber auch zusätzliche Aufgaben beschrieben und definiert. Hierzu müssen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Bundeshaushalt des Jahres 2002 standen für den sozialen Wohnungsbau bzw. für die soziale Wohnraumförderung rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 70 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2001. Notwendig und erforderlich sind nach meiner Einschätzung aber 1 Milliarde Euro jährlich", sagte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.

Förderpolitik, Städtebau, Stadtumbau

Es gibt keinen einheitlichen Wohnungsmarkt in Deutschland. Verschiedene Teilmärkte entwickeln sich regional höchst unterschiedlich. Die Schere klafft auseinander zwischen Wohnungsmangel in Wachstumsregionen wie München, Frankfurt, Köln oder Stuttgart und Regionen mit hohen Wohnungsleerständen, zum Beispiel in Ostdeutschland, aber auch in Bremen, Teilen Niedersachsens oder im Ruhrgebiet.

Die Städtebauförderung, insbesondere das Stadtumbauprogramm Ost, gibt finanzielle Möglichkeiten, vermittelt außerdem auch Ideen und Erfahrungen, wie mit solchen Teilmärkten umzugehen ist. Es geht hier nicht nur um Abriss, sondern auch um Zusammenlegung oder Umwandlung in Gewerbeflächen, Attraktivitätssteigerung von innerstädtischen Strukturen usw.

Das fordern wir:

"Wir wollen weder eine Reduzierung der staatlichen Förderpolitik, noch eine Abschaffung der Eigenheimzulage - wir fordern aber ein nachhaltige und schnelle Reform der Förderinstrumente. Für die Wohneigentumsbildung gibt der Staat jährlich mehr als 15 Milliarden Euro aus. Das ist nicht nur teuer, die Eigentumsförderung ist auch wenig effizient, ungenau und nicht bedarfsgerecht.

Die Eigenheimzulage wirkt heute vor allem in den ländlichen Räumen, aber nicht dort, wo die Wohnungsprobleme sind, nämlich in den Städten. Sie wirkt dort am stärksten, wo der Wohnungsmangel am geringsten ist. Damit verstärkt das derzeitige Fördersystem die Abwanderung aus den Städten in das Umland. Mangels regionaler Komponente wirkt die Eigenheimzulage nach dem Gießkannenprinzip und völlig undifferenziert. Gefördert wird auch dort, wo Regionen schrumpfen, wo Wohnungsleerstand herrscht, wo gleichzeitig der Abriss von ganzen Wohnblocks durch die öffentliche Hand finanziert werden soll. All diese Tendenzen werden darüber hinaus noch dadurch verstärkt, dass die Neubauförderung praktisch doppelt so hoch ausfällt wie die Bestandsförderung.

Wir schlagen vor, die bisherige Eigenheimförderung auf ein so genanntes Investitionszulagensystem umzustellen. Hier kann der Zulagengeber steuern, welche Maßnahmen auf welchen Wohnungsteilmärkten gefördert werden. Treffsicher fördern heißt, Investitionen im Neubau und Bestand fördern, nicht Leerstand, nicht Stadtflucht und nicht Zersiedelung", sagte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon: 030/2 23 23 - 0 Telefax: 030/2 23 23 - 100

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