Reformfähigkeit bewiesen: Mehrheit für Tariföffnungsklausel und Mindestlöhne
(Berlin) - "Mit der Vereinbarung einer unkonditionierten Tariföffnungsklausel für das 13. Monatseinkommen haben die Tarifvertragsparteien des deutschen Baugewerbes einmal mehr ihre tarifpolitische Reformfähigkeit bewiesen." Mit diesen Worten kommentierte am 29. Oktober in Berlin der Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, die Annahme des Schlichtungsspruches durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Erstmals würden dadurch die Unternehmen in die Lage versetzt, mit ihren Betriebsräten Betriebsvereinbarungen über das 13. Monatseinkommen zu schließen, die der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angepasst seien. Bauer: "Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flexibleren und betriebsnäheren Tarifpolitik."
Als "wichtigen Beitrag zur Sicherung stabiler Verhältnisse auf dem deutschen Baumarkt" wertete Bauer die Annahme des Tarifkompromisses über die Höhe der Mindestlöhne im deutschen Baugewerbe. Für die deutsche Bauindustrie sei der Mindestlohn ein wichtiges Element im Kampf für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Baumarkt.
Die deutschen Unternehmen könnten sich nunmehr wesentlich besser auf den Wettbewerbsdruck vorbereiten, der im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung auf die deutsche Bauwirtschaft zukommen werde. Die deutsche Bauindustrie rechnet fest damit, dass Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement die neuen Mindestlöhne per Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklären wird.
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