Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

Reform-Notwendigkeit erkannt?

(Berlin) - Die jetzt bekannt gewordenen Pläne aus dem Bundeskanzleramt, das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Wahlen von Grund auf neu zu gestalten, wird von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sehr begrüßt. "Solche Pläne sind mehr als verständlich, weil das gesamte Gesundheitssystem strukturell in Not geraten ist. Das haben auch die rund 8000 Paragrafen-Änderungen in den vergangenen zehn Jahren nicht verhindern können", glaubt BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Auch die nächsten 100 Modifikationen werden da nicht helfen."

Weitkamp wertet das Konzept von Grund- und Wahlleistungen, das der Redaktion der "Süddeutschen Zeitung" nach eigenen Angaben vorliegt, als eine Bestätigung der Vorschläge, wie sie von der deutschen Zahnärzteschaft schon seit Jahren vertreten werden. Für die Patienten sei ein solches Modell klar von Vorteil, weil sie mehr Rechte bei der Festlegung ihrer Versicherung und damit auch der Leistungen erhielten. "Gerade dabei muss niemand Angst vor einer drohenden Unterversorgung haben - im Gegensatz zur derzeitigen Situation", stellt Weitkamp in Richtung der ersten Kritiker an dem Modell fest.

Es werde vielmehr höchste Zeit, das solidarische Gesundheitssystem über einen wirklichen Umbau sowohl in der Finanzierbarkeit als auch in der Effizienz zukunftssicher zu machen. Mit einem System von Grund- und Wahlleistungen, wie es die Zahnärzte seit langem fordern, wäre der Patient beim Abrufen der Leistungen nicht mehr auf die derzeit herrschende "Zuteilung von oben" angewiesen, sondern könnte deren Umfang - über die Grundversorgung hinaus - selbst bestimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Chaussestr. 13 10115 Berlin Telefon: 030/400050 Telefax: 030/40005200

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