Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Reform des Stiftungszivilrechts voranbringen!

(Bonn) - Deutscher Kulturrat, Bundesverband Deutscher Stiftungen und Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI fordern die Bundesregierung auf, die Reform des Stiftungszivilrechts rasch voranzubringen.

Mit der Verabschiedung der ersten Stufe der Stiftungsrechtsreform, der Reform des Stiftungssteuerrechts, wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Stifterinnen und Stifter gemacht. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die zweite Stufe, die Reform des Stiftungszivilrechts, rasch umgesetzt wird.

Anlässlich einer Anhörung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungszivilrechts am 30.10.2000 in Berlin hoben der Deutsche Kulturrat, der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI nochmals hervor, dass zur weiteren Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements die Reform des Stiftungszivilrechts dringend erforderlich ist.

Dabei geht es im wesentlichen um drei Aspekte:

- die bundesgesetzliche Verankerung des Rechts auf Stiftungen,
- die Vereinfachung und Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens,
- die Einführung eines Stiftungsregisters zur Sicherung von mehr Transparenz im Stiftungswesens.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform des Stiftungszivilrechts muss sein, dass zur Errichtung einer Stiftung in der Zukunft ein ausreichender Kapitalstock erforderlich sein muss, damit die Stiftung aus den Erträgen ihre Zwecke erfüllen kann. Besonders die öffentlichen Hände gründen gerne Stiftungen, die selbst nicht lebensfähig sind. Dieses widerspricht dem Stiftungsgedanken.

Deutscher Kulturrat, Bundesverband Deutscher Stiftungen und Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode die Reform des Stiftungszivilrechts umzusetzen. Schon im ersten Reformschritt hat sich die Zusammenarbeit mit den Ländern als konstruktiv für den Reformprozess erweisen. Wir appellieren an die Bundesregierung jetzt das Gespräch mit den Ministerpräsidenten zu suchen, um die Reform des Stiftungszivilrechts jetzt auf den Weg zu bringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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