Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Reform des Stiftungszivilrechts noch in dieser Legislaturperiode

(Berlin) - Eine Reform des Stiftungszivilrechts forderten am 10. Oktober der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Kulturrat und der Bundesverband Deutscher Stiftungen in Berlin.

Die Verbände unterbreiten in der Erklärung konkrete Vorschläge zur Reform des Stiftungsprivatrechts, um das Stiften in Deutschland zu erleichtern. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger interessieren sich dafür, mit einem Teil oder ihrem ganzen Vermögen eine Stiftung zu errichten. Diese Stiftungsbereitschaft sollte vom Staat nachhaltig unterstützt werden. Dazu gehören nach Ansicht der Verbände:

- die gesetzliche Erwähnung eines Rechts auf Stiftungen,

- die Definition "Was ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechtes?", "Was ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung?", "Was ist eine Bürgerstiftung?",

- die Vereinfachung und Beschleunigung des Errichtungsverfahrens,

- Regelungen bezüglich der Transparenz von Stiftungen durch Einführung eines Stiftungsregisters, weiterer Ausbau der Stiftungsgenehmigungs- und -aufsichtsbehörden in Kompetenzzentren für Stiftungen.

„Mit Hilfe dieser Maßnahmen könnte die vorhandene Stiftungsbereitschaft nachhaltig unterstützt und gefördert werden“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, anlässlich der Vorstellung der gemeinsamen Erklärung. Landsberg bezeichnete Stiftungen als tragende Säule bürgerschaftlichen Engagements im sogenannten Dritten Sektor. Sie flankierten staatliche Angebote in allen Bereichen, wie etwa der Bildung, dem Sozialwesen, der Kultur oder dem Umweltschutz.

Die Schaffung stiftungs- und stifterfreundlicher Rahmenbedingungen in Deutschland sei deshalb eine der vordringlichsten Aufgaben auf dem Weg zu einer modernen Bürgergesellschaft. „Nachdem alle im Bundestag vertretenen Parteien schon seit geraumer Zeit die Notwendigkeit einer Reform des Stiftungswesens anerkannt haben, ist es nun an der Zeit, den Ankündigungen Taten folge zu lassen“, so Landsberg. Erforderlich sei eine Novellierung noch in dieser Legislaturperiode.

Der vollständige Text der Erklärung kann hier abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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