Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes abgeschlossen

(Bonn) - Mit der Verabschiedung des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze" am 06.04.2001 ist die aktuelle Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes abgeschlossen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich seit Beginn des Reformvorhabens für Verbesserungen für die Künstler und Publizisten sowie für Erleichterungen für die Kulturwirtschaft eingesetzt. In seinen Stellungnahmen hat der Deutsche Kulturrat konkrete Maßnahmen zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes unterbreitet.

Erfreulich ist, dass bei der verabschiedeten Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes die vom Deutschen Kulturrat vorgeschlagenen Verbesserungen des Versicherungsschutzes für Künstler und Publizisten umgesetzt wurden. Dazu gehören:

- die Chance, die Berufsanfängerzeit zu unterbrechen, ohne in die Gefahr zu geraten, den Versicherungsschutz der Berufsanfänger zu verlieren,

- die Möglichkeit, das Mindesteinkommen unter bestimmten Voraussetzungen zu unterschreiten,

- die Regelung der Krankenversicherung für Rentner für die jetzt das Rentenalter erreichende Versichertengeneration.

Die wesentliche Änderung für die künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen ist, dass, wie vom Deutschen Kulturrat gefordert, künftig der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung ausschließlich aus sozial- und kulturpolitischen Gründen geleistet wird und nicht mehr an den Selbstvermarktungsanteil geknüpft wird. Damit kommt der Bund seiner Verantwortung für die soziale Sicherung der Künstler und Publizisten nach.

In seinem neuen Service unter http://www.kulturrat.de/themen/ksvg-reform.htm hat der Deutsche Kulturrat Materialien zur aktuellen Debatte zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes zusammengestellt. Sie finden dort:

- eine Einführung zur Geschichte des Künstlersozialversicherungsgesetzes,

- den Gesetzestext des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze",

- in den Deutschen Bundestag eingebrachte Anträge zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes,

- Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes,

- eine Sammlung der Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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