Reform des Gewaltschutzgesetzes: djb fordert Nachbesserungen
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. „Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt müssen im Mittelpunkt gesetzgeberischer Überlegungen stehen und es darf nicht bei Einzelmaßnahmen bleiben“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Während die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, grundsätzlich sehr begrüßt wird, braucht es flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Insofern setzt der Entwurf europäische und völkerrechtliche Vorgaben nicht ausreichend um.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an Täterprogrammen muss durch klare Standards und ausreichende finanzielle Mittel unterstützt werden, um wirksam zu sein. Die Verantwortung für die Durchsetzung darf nicht den betroffenen Personen auferlegt werden. Der djb fordert daher, dass Gerichte die Einhaltung solcher Maßnahmen überwachen und sicherstellen. „Die gesetzliche Verankerung von Täterarbeit ist ein wichtiger Schritt, doch ohne flächendeckende Verfügbarkeit und verbindliche Standards bleiben diese Bemühungen unzureichend“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht im djb.
Hinsichtlich der EAÜ als Präventionsmaßnahme kritisiert der djb die unzureichende Umsetzung. „Der Entwurf erfüllt die völker- und europarechtlichen Vorgaben zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Gewaltpräventionsmaßnahme unzureichend, da sie weder an eine individuelle Risikoanalyse noch an ein bundesweites interdisziplinäres Fallmanagement geknüpft sind“, betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht. Zudem mahnt der djb an, dass der Gesetzentwurf eine verpflichtende Evaluierung der EAÜ vermissen lässt. Diese ist angesichts des erheblichen Grundrechtseingriffs geboten. Der Vergleich mit Spanien reicht dabei nicht aus, da dort die EAÜ in ein Fallmanagement eingebunden und Teil eines umfassenden Gewaltschutzkonzepts ist.
Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz, das diskriminierungsfreie und kostenfreie Beratungs- und Hilfsangebote sicherstellt. Nur durch ein solches ganzheitliches Konzept kann Deutschland den Anforderungen der Istanbul-Konvention gerecht werden und nachhaltigen Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleisten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0