Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Reform des Europaeischen Kartellrechtsrichtiger richtiger Weg

(Berlin) - "Die Europäische Kommission hat mit ihrem Verordnungsvorschlag zur Reform des Europäischen Kartellrechts den richtigen Weg eingeschlagen. Sie muss aber noch einiges nachbessern," betonte Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Unternehmen sollen in Zukunft selbst prüfen, ob ihre wettbewerbsbeschränkenden
Vereinbarungen gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Der BDI unterstützt in seiner Stellungnahme diesen Systemwechsel. "Das
geltende System der Anmeldung ist zu aufwendig," sagte v. Wartenberg. Richtig sei auch, dass auf grenzüberschreitende Verträge nur noch europäisches Recht angewendet wird. "Im Wettbewerb muss gleiches Recht für alle gelten."

Der BDI-Hauptgeschäftsführer sparte andererseits nicht mit Kritik. "Die Zuständigkeiten sind nicht klar geregelt. Die Unternehmen müssen wissen, wer im Europäischen Kartellrecht in Zukunft was macht. Wenn zugleich deutsche, italienische und spanische Wettbewerbsbehörden zuständig sind, läuft vieles durcheinander." Widersprüchliche Entscheidungen von Land zu Land verunsichern die Wirtschaft und laufen dem Binnenmarkt zuwider.

Das Verfahren leide zudem unter rechtsstaatlichen Defiziten. Die Kommission will die Privatwohnungen von Managern durchsuchen dürfen, ohne dass ein nationales Gericht zuvor die Notwendigkeit geprüft hat. Dazu sei das Recht beschnitten, Anwälte im Unternehmen zu konsultieren. Die Kommission greift auch tief in das Eigentum ein, wenn sie demnächst Unternehmen entflechten will. "In den USA wird die Entflechtung viel strenger gesehen. Wir hoffen nun, dass die Mitgliedstaaten der Kommission Zügel anlegen," so v. Wartenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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