Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Reform des Betriebsverfassung entlastet Kleinbetriebe um über 50 Millionen Mark

(Frankfurt/Main) - Die IG Metall hat die Kritik von Bundeswirtschaftsminister Müller an der geplanten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zurückgewiesen. "Müllers Kritik ist an den Haaren herbeigezogen und hat mit den Fakten nichts zu tun", sage IG Metall- Vorstandsmitglied Karin Benz-Overhage am Mittwoch in Frankfurt. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sei weder mittelstandsfeindlich noch belaste sie kleine und mittlere Betriebe mit zusätzlichen Kosten. "Das Gegenteil ist richtig." Mit dem vereinfachten Verfahren für die Wahl von Betriebsräten in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten seien vielmehr deutliche Kostenentlastungen für die Unternehmen verbunden. In diesen Betrieben könne künftig auf die Einsetzung der bisher vorgeschriebenen Wahlvorstandsmitglieder verzichtet werden. Gleichzeitig entfielen die sich bisher über einen Zeitraum von bis zu zehn Wochen hinziehenden Schulungs- und Wahlvorbereitungsarbeiten. "Mit dem geplanten vereinfachten Wahlverfahren sparen allein die Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie über 50 Millionen Mark", erklärte Benz-Overhage. Führe man das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten ein, erhöhe sich die Kostenentlastung für die Unternehmen auf über 100 Millionen Mark.

Die Gewerkschafterin wies auch die Darstellung Müllers zurück, die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sei mittelstandsfeindlich. Benz-Overhage verwies dazu auf die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1972. Damals seien allein in der Metall- und Elektroindustrie 13.000 neue Betriebsratsmitglieder gewählt worden. Gleichzeitig habe es mit dieser Reform erstmals die Möglichkeit der Freistellung von Arbeitnehmervertretern für die Betriebsratsarbeit gegeben. "Kein mittelständisches Unternehmen ist daran zugrunde gegangen", sagte Benz-Overhage. Die Gewerkschafterin forderte Wirtschaftsminister Müller auf, diese Realitäten zur Kenntnis zu nehmen und nicht in das "Geschrei der Arbeitgeber" gegen die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes einzustimmen. Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes werde weder zum Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft noch zum Rückzug ausländischer Investoren führen. Der gesellschafts- und wirtschaftspolitische Vorteil, den Mitarbeitermotivation, Mitbestimmung und professionelle Betriebsratsarbeit schon heute dem Standort Deutschland bringen, sei ohnehin in Geld nicht zu berechnen, sagte Benz-Overhage.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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