Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Reform der Gebührenstruktur bei den Rechtsanwälten dringend geboten

(Berlin) - Gemäß einer Pressemitteilung der F.D.P.-Bundestagsfraktion vom 17. April 2002 hat diese einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Strukturreform der Rechtsanwaltsgebühren (BRAGO) fordert. Dies wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt. Nachdem der Bericht der Expertenkommission schon länger vorliegt, ist eine Umsetzung der Ergebnisse gefordert. Die Expertenkommission, an der die Anwaltschaft, die Bundesländer, das Bundesministerium der Justiz und die Richterschaft mitgewirkt haben, fordert ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies ist nach Ansicht des DAV dringend geboten. Es könne nicht hingenommen werden, dass sich der Gesetzgeber nach mehr als acht Jahren einer Anpassung und Angleichung der Rechtsanwaltsgebühren an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten verschließe. Es besteht die Gefahr, dass mit einer Reform der Rechtsanwaltsgebühren so lange gewartet werde, bis eine Existenzgefährdung vieler Kanzleien eingetreten sei.

"Die Bundesregierung ist nun gefordert. Wir bieten unsere Zusammenarbeit an," so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV, in Berlin. Es müsse ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz so rechtzeitig auf den Weg gebracht werden, dass es noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet werden könne.

Die Zeit dränge, da der Jahresüberschuss für Einzelkanzleien, die die überwiegende Anzahl der Rechtsanwaltskanzleien ausmachen, von 83.000 DM im Jahre 1994 auf 58.000 DM im Jahre 1999 gesunken sei. Außerdem müsse bei einer solchen Reform die Gebührenordnung an die tatsächlich in den Kanzleien geleistete Arbeit angepasst werden. Das jetzige Recht geht überwiegend von dem am Gericht tätigen Anwalt aus, obwohl anwaltliche Tätigkeit zu rund 70 Prozent außergerichtlich stattfinde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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