Reform der Erbschaftsteuer in Sicht
(Berlin) - Pressemeldungen vom 7.11. zufolge stehen die Eckpunkte eines Kompromisses in den Spitzen von Union und SPD fest. Demnach haben Beschenkte und Erben von Betriebsvermögen zwei Optionen. Wie schon in den Gesetzesentwürfen zuvor geplant, erhalten sie eine Steuererleichterung in Höhe von 85 Prozent, soweit das Unternehmen die Arbeitsplätze in den - nunmehr - sieben folgenden Jahre weitestgehend erhält (650 Prozent der Ausgangssumme). Völlige Steuerfreiheit soll dagegen dann eintreten, wenn der Übernehmer den Betrieb zehn Jahre bei einer Lohnsumme von insgesamt 1000 Prozent des Jahresniveaus im Zeitpunkt des Übergangs fortführt. Fragen wirft allerdings jetzt schon das zweite Kriterium eines hundertprozentigen Steuerrabatts auf: Demnach soll das "Verwaltungsvermögen", das nicht an die "Produktion gebunden" ist, nicht mehr als 10 Prozent betragen. Nach erster Einschätzung dürfte dieser Griff in die vorindustrielle Mottenkiste ein unerfüllbarer Tatbestand für fast alle Unternehmer bedeuten. Denn nach bisheriger Definition sollen zum "Verwaltungsvermögen" in der Regel in den Betrieben umfangreich vorhandene Wirtschaftsgüter gehören, wie an Dritte zur Nutzung überlassene Grundstücke und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter 25 Prozent gehören sowie u.a. Wertpapiere und Kunstgegenstände, soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebes dienen.
Der Fallbeil-Effekt, d.h. das rückwirkende Fälligwerden der gesamten Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei Scheitern der Fortführungsbedingungen soll in jedem Fall nicht mehr eintreten. In Sachen Bewertung soll anstelle eines starren (und zumeist überhöhten) Kapitalisierungszinssatzes ein "branchenüblicher" Zinssatz gewählt werden können. Soweit auch dieser nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, bleibt zu hoffen, dass den Steuerpflichtigen wenigstens die Möglichkeit eines Gegengutachtens verbleibt, um unrealistische Wertansätze zu vermeiden.
Unabhängig von den Einzelheiten bleibt einmal mehr der späte Zeitpunkt der Einigung zu kritisieren. Gerade im Bereich der komplexen persönlichen Vermögensplanung ist es für die Praxis ein unhaltbarer Zustand, aufgrund der politischen Unsicherheiten erst kurz vor Jahresende eine sichere Beratung vornehmen zu können.
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