Pressemitteilung | Deutsches Studierendenwerk

Reform der Eingliederungshilfe: Das brauchen Studierende mit Behinderung

(Berlin) - Deutsches Studentenwerk (DSW) mit Eckpunkten zur Neuregelung der Eingliederungshilfe
Forderungen: Beibehaltung des einklagbaren Rechtsanspruchs, künftig bundeseinheitliche Regelungen für alle Studiengänge
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: "Lebenslanges Lernen auch für Menschen mit Behinderung"

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert die Bundesregierung auf, bei der aktuell geplanten Reform der so genannten Eingliederungshilfe die Rechte von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit noch weiter zu stärken.

Der Verband der 58 Studentenwerke legt dazu in Eckpunkten dar, wie aus seiner Sicht die staatlichen Eingliederungshilfeleistungen für Studierende in Zukunft aussehen müssen.

Das DSW fordert an erster Stelle die Beibehaltung des individuell einklagbaren Rechtsanspruchs von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit auf personelle und technische Hilfen. Diese müssen künftig bundeseinheitlich und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind die Leistungen an moderne Bildungsverläufe anzupassen, der Anspruch auf umfassende Information, Beratung und Zuständigkeitsklärung zu verankern und das Wahl- und Wunschrecht zu sichern.

Die Unterstützungsleistungen, etwa Gebärdensprachdolmetscher für Hörgeschädigte oder spezielle Software für Sehbeeinträchtigte, müssen für alle grundständigen, konsekutiven und auch für Weiterbildungs-Studiengänge verfügbar sein. "Das von der Bundesregierung hochgehaltene Prinzip des Lebenslangen Lernens muss auch für Menschen mit Behinderung gelten", erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine grundlegende Reform der Eingliederungshilfe vor, die im Sozialgesetzbuch XII geregelt ist. Mit einem neuen "Bundesteilhabegesetz", das im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbart wurde, sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland neu ausgestaltet werden.

"Das ist eine große Chance, die Situation von Menschen mit Behinderung für den Hochschulbereich zu verbessern und für sie umfassende Teilhabe an der Hochschulbildung zu realisieren", kommentiert Meyer auf der Heyde.

7 Prozent der Studierenden haben nach Untersuchungen des DSW eine Behinderung oder chronische Krankheit, die sich studienerschwerend auswirkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V. Stefan Grob, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Telefon: (030) 297727-0, Fax: (0228) 297727-99

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