Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Reform der Bundesanstalt für Arbeit: "Ja zu einer effektiveren Arbeitsvermittlung - Nein zu Leistungskürzungen"

(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat sich für eine umfassende Reform der Bundesanstalt für Arbeit ausgesprochen. "Wir unterstützen alle Aktivitäten, die zu einer effektiveren Arbeitsvermittlung führen. Kürzungen des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe sind mit uns aber nicht zu machen", erklärte IG Metall-Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner am 5. März in Frankfurt bei der Vorlage eines Positionspapiers zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit.

Schmitthenner wandte sich damit entschieden gegen die Vorschläge des designierten Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, der eine umfassende Absenkung von Leistungen der Bundesanstalt insbesondere für ältere Arbeitnehmer gefordert hatte. Sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitsuchenden müsse die Bundesanstalt für Arbeit künftig bessere Dienstleistungen erbringen. Voraussetzung dafür sei, dass die Unternehmen zur Meldung aller offenen Stellen gegenüber den Arbeitsämtern verpflichtet werden. Parallel dazu müssten die im Job-AQTIV-Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Arbeitsvermittlung jetzt intensiv genutzt werden. Für die Arbeitsvermittler forderte Schmitthenner in diesem Zusammenhang ein systematisches und kontinuierliches Qualifizierungsangebot.

Keine Einwände erhebt die IG Metall gegen die Einsetzung eines dreiköpfigen Vorstandes und eines künftig nur noch 21 Mitglieder umfassenden Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit. Die Bundesanstalt für Arbeit müsse aber als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch künftig eine effektive und handlungsfähige Selbstverwaltung haben. Nach Auffassung der IG Metall muss der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit drittelparitätisch mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften besetzt sein. Der Verwaltungsrat müsse den Vorstand ernennen und auch abberufen können. Schmitthenner sprach sich außerdem für die Einsetzung eines Arbeitsdirektors im Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit aus.

Die Einschaltung privater Arbeitsvermittler darf nach Auffassung der IG Metall nicht zu Lasten der öffentlichen Arbeitsvermittlung gehen. "Private Arbeitsvermittler müssen in den sozialstaatlichen Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit eingebunden bleiben", sagte Schmitthenner. Damit will die IG Metall verhindern, dass sich private Arbeitsvermittler nur um leicht vermittelbare Arbeitslose kümmern. Auch die Bezahlung privater Arbeitsvermittler durch Arbeitslose lehnte die IG Metall ab. "Die Honorierung der Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung muss Angelegenheit des Arbeitgebers bleiben", heißt es dazu in dem Positionspapier der IG Metall.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

NEWS TEILEN: