Reform der Bundesagentur für Arbeit geht in die falsche Richtung / Konzentration auf Kernaufgabe notwendig
(Berlin) - Der geplante Umbau zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister bei gleichzeitiger Übernahme der Verantwortung für das Arbeitslosengeld II überfordere die Bundesagentur für Arbeit, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem jüngsten Konjunkturbericht.
Es sei allerhöchste Zeit, die Überregulierung der Arbeitsverwaltung abzubauen. Bis auf die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit sollten alle anderen Bereiche privatisiert werden, forderte der BVR. Die Reduzierung der Bundesagentur für Arbeit auf ihre Kernaufgabe - nicht ihr Umbau - ermögliche eine deutliche Verschlankung dieser Mammutbehörde und damit bei der Arbeitslosenversicherung eine spürbare Beitragssenkung um rund 2 Prozentpunkte. Hierdurch sänken die Lohnnebenkosten, was sich positiv auf die Beschäftigungssituation auswirken werde.
Eine Bilanz über alle Tätigkeitsfelder der Bundesagentur verdeutliche, dass sie bisher in keinem Bereich nachweislich erfolgreich war. Nicht zuletzt die Entwicklung der Personal-Service-Agenturen zeige, dass mit der wachsenden Zahl der Aufgaben der Bundesagentur auch die Zahl der Flops und Skandale unaufhaltsam steige. Anstelle in einer kurzfristigen Aktion staatliche Zeitarbeitsfirmen ins Leben zu rufen, hätten beispielsweise die Rahmenbedingungen der privaten Zeitarbeitsfirmen verbessert werden sollen.
Kommunen sollten Job-Center leiten/ Rahmenbedingungen müssen aber stimmen
Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollte zukünftig dezentral in Job-Centern, die den Sozialämtern angegliedert wären, erfolgen. Die Kommunen würden über die notwendige Kenntnis des Arbeitsmarktes vor Ort und auch über das Know-how für die soziale Betreuung der betroffenen Erwerbspersonen verfügen. Einige der Arbeitsmarktreformen, die im Rahmen des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beschlossen wurden, wie die Änderungen und Vereinfachungen im Leistungsrecht wären längst überfällig gewesen und erleichterten jetzt eine Übertragung der Verantwortung auf die Kommunen.
Damit sie diese Aufgabe auch übernehmen können, müsse der Bund die Kommunen mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, mahnte der BVR. Außerdem müssten die Rahmenbedingungen mindestens für 5 Jahre, wenn es bei dem derzeitigen Optionsmodell bleibe, festgeschrieben werden. Dabei dürfe es keinesfalls eine einseitige Revisionsklausel für den Bund geben. Kurzfristig solle die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch eine Änderung des Grundgesetzes erfolgen. Langfristig sollte im Rahmen einer umfassenden Gemeindefinanzreform der föderale Wettbewerb zwischen den Kommunen durch ein eigenes Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer gestärkt und die Kommunen vom Tropf des Bundes und der Länder befreit werden.
Das kostspielige Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit - der virtuelle Arbeitsmarkt - erreiche die Klientel, die ihn am nötigsten bräuchte, gar nicht, stellte der BVR fest. Die Langzeitarbeitslosen könnten dieses Medium deshalb zukünftig zusammen mit ihren Fallmanagern in den Job-Centern nutzen. Grundsätzlich sollte jedoch auch diese Stellenbörse privat betrieben werden. Die Job-Center und auch private Vermittlerfirmen würden dann künftig auf diese oder andere Internet-Stellenbörsen zugreifen.
Arbeitsmarktpolitik solle zukünftig in sehr geringem Maße - bestenfalls als Qualifizierungsmaßnahme - nur auf kommunaler Ebene betrieben werden. Eine regelmäßige Evaluierung solle hierbei von Anfang an erfolgen. Gleichzeitig sollten die Anreizmechanismen zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung - zum Beispiel durch die Abschaffung des Übergangszuschlages wie er jetzt beim Arbeitslosengeld II geplant sei - erhöht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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