Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Reform der Betriebsverfassung auch im Interesse des Mittelstandes

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet es positiv, dass sich Bundeswirtschaftsminister Müller grundsätzlich für eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochen hat. „Damit zeigt Wirtschaftsminister Müller, dass er Argumenten gegenüber aufgeschlossen ist und sich nicht an der Blockadepolitik der Arbeitgeberverbände beteiligt“, stellte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Montag in Berlin fest.

Soweit er sich jedoch gegen bestimmte Reformnotwendigkeiten ausspreche, seien diese Einwände gerade für mittelständische Unternehmen weder sachlich noch unter Kostengesichtspunkten begründet. „Das Institut der Deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass eine kooperative Betriebspartnerschaft sich kostengünstig auswirkt, ja geradezu Kosten für den Arbeitgeber einspart. Dieses trifft ebenso auch auf die Mittelstandsunternehmen zu“, stellte Ursula Engelen-Kefer fest.

Die Aufgaben der Betriebsratsarbeit seien in den letzten Jahren vielfältiger und komplizierter und die Anforderungen an die Qualität immer höher geworden. Gerade in Fragen der Beschäftigungssicherung aber auch der betrieblichen Altersversorgung würde eine professionelle Arbeit der Betriebsräte gefordert. Die veralteten Arbeitsbedingungen der Betriebsräte aus dem Jahr 1972 müssten modernisiert werden. Wenn künftig in Betrieben ab 200 Mitarbeitern ein Betriebsratsmitglied freigestellt werde, ermögliche das eine Professionalisierung ihrer Arbeit und würde zudem Kosten sparen. Das werde von Arbeitgeberseite auch zugegeben.

Auch treffe es nicht zu, dass Betriebsräte beliebig viele Gutachten auf Kosten des Arbeitgebers bestellen könnten. Wenn in Zukunft dem Betriebsrat ein Berater bei Betriebsänderungen zur Seite gestellt werden soll, entspräche dieses nur der Chancengleichheit. Denn gerade in solchen Fällen nähme regelmäßig ein Arbeitgeber auch externen Sachverstand zur Hilfe. Völlig fehl liege Wirtschaftsminister Müller mit seiner Forderung nach einer Mindestbeteiligung von 20 Prozent der Arbeitnehmer bei einer Betriebsratswahl. Damit würde er eine Verpflichtung zur Wahlbeteiligung aussprechen, die unserem Demokratieverständnis fremd sei. Zudem liege die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei Betriebsratswahlen bei ca. 80 Prozent, so dass sich jede Spekulation über ein solches Quorum eigentlich von selbst verbiete.

„Das Ziel des Bundeswirtschaftsministers, die Tarifautonomie zu wahren, wird ausdrücklich begrüßt“, stellte Ursula Engelen-Kefer fest. Damit nicht im Einklang befinde sich jedoch Müllers Plädoyer, den Betriebsparteien die Möglichkeit zu geben, vom Tarifvertrag abzuweichen, wenn die Zustimmung der Tarifparteien vorliege. Dieses käme einer Aufhebung der Tarifautonomie durch die Hintertür gleich. Eine solche Regelung lehne der DGB deshalb strikt ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Burgstr. 29-30 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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