Referentenentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung
(Berlin) - Der Mittelstand BVMW. e.V. begrüßt die internationale Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Großkonzerne. "Durch legale Steuerschlupflöcher für internationale Großkonzerne entgehen dem Fiskus Milliardenbeträge. Diese müssen dazu verwendet werden, um die insgesamt zu hohe Steuerbelastung für die mittelständisch geprägte deutsche Wirtschaft zu senken", so Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung des BVMW. "Steuerliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten mittelständischer Unternehmen seien konsequent zu beseitigen. Im Sinne der Steuergerechtigkeit müssen auch international tätige Konzerne einen angemessenen Anteil zum Steueraufkommen in Deutschland beitragen" , so Ahlhaus weiter.
Neben der Mindestbesteuerungsproblematik sollten weitere Initiativen zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems ergriffen werden. "Unternehmen in Deutschland sind im internationalen Vergleich mit rund 30 Prozent Unternehmenssteuer stark benachteiligt. Gerade für mittelständische Unternehmen, die an den Standort gebunden sind und nicht wie Konzerne Produktion nach Belieben weltweit verlagern können, hat die Steuerlast inzwischen existenzgefährdende Ausmaße angenommen", sagt der BVMW. Laut Verband sollte die Bundesregierung daher unbedingt die Unternehmensbesteuerung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau senken, die Steuerbürokratie reduzieren und ergänzend steuerliche Investitionsanreize implementieren.
Durch die OECD-Vereinbarung vom 8. Oktober 2021 und die am 15. Dezember 2022 verabschiedete EU-Richtlinie 2022/2523 zur globalen Mindestbesteuerung haben sich die beteiligten Nationen dazu verpflichtet, Unternehmensgewinne mit mindestens 15 Prozent zu besteuern. Bis zum 31. Dezember 2023 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10. Juli 2023 einen Referentenentwurf dazu veröffentlicht. Ziel ist es, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und gleichzeitig legale Steuervermeidungsstrategien großer multinationaler Unternehmensgruppen einzudämmen.
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