Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) so nicht umsetzbar
(Berlin) - Die im Referentenentwurf mit Stand Oktober 2023 beschriebene Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 ist sowohl zeitlich als auch inhaltlich nicht realistisch.
Es steht außer Frage, dass die Einführung der PPR 2.0 ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es steht aber auch außer Frage, dass für eine erfolgreiche Einführung evidenzbasierte Instrumente erforderlich sind, die den Pflegebedarf in verschiedenen Settings und Pflegesituationen erfassen können und zugleich eine Personalbemessung unter Berücksichtigung des erfassten Bedarfes und des erforderlichen Qualifikationsmixes ermöglichen. Und genau dies ist derzeit mangels hinreichend empirischer Daten und einer reinen Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten nicht gegeben.
Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagements sprechen neben den pflege-wissenschaftlichen auch ganz praktische Gründe gegen eine zielführende Umsetzung in der aktuellen Form:
Derzeit ist keinerlei Refinanzierung weder der einmaligen noch der laufenden mit der Einführung verbundenen Kosten vorgesehen, was viele finanziell bereits angeschlagene Krankenhäuser weiter in Bedrängnis bringen dürfte. Die Einführung zum 1. Januar 2024 ist zu kurz bemessen, auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern. Selbst die gängigen Softwareanbieter sind derzeit nicht in der Lage, die unterschiedlichen Umsetzungsanforderungen für Erwachsene und Kinder abzubilden. Ganz abgesehen davon sind die Unterschiede nicht nachvollziehbar. Technisch herausfordernd ist auch die zeitliche Überschneidung mit der Verpflichtung zur Übermittlung von Strukturdaten, die standardmäßig um den Jahreswechsel ansteht. Der Pretest durch die KPMG war sinn-voll, rechnet sich jedoch nicht, wenn die dabei erkannten Nachbesserungspotenziale keine Berücksichtigung finden.
"Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt", so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. "Was nach wie vor fehlt, ist die ernsthafte Bereitschaft der Verantwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzusetzen", resümiert Lukuc enttäuscht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Sabrina Roßius, Geschäftsstellenleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 44 03 76 93, Fax: (030) 44 03 76 96