Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Referentenentwurf zum Urheberrecht ist nicht zukunftsweisend

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) übt scharfe Kritik am Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft". Denn die strittigen Punkte, die mit dem Entwurf eigentlich zukunftsweisend geklärt werden sollten, fehlen. So bleiben Ausführungen zu den regelungsbedürftigen Themen Privatkopie und elektronischer Pressespiegel außen vor. Nach BITKOM-Ansicht verfehlt der Referentenentwurf dadurch sein Ziel, das deutsche Urheberrecht den Entwicklungen der digitalen Technologien anzupassen. "Das Papier wird seinem Titel 'Urheberrecht in der Informationsgesellschaft' nicht gerecht", so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung von BITKOM.

Gesetze müssen nach BITKOM-Ansicht dort eingreifen, wo ein Regelungsbedarf besteht. Wie die öffentlichen Diskussionen der letzten Monate zeigen, besteht dieser Regelungsbedarf vor allem bei den Themen Privatkopie und elektronischer Pressespiegel. "Es kann deswegen nicht sein, dass ein Entwurf vorgelegt wird, wo diese strittigen Punkte mit schlichtem Verweis auf den Zeitdruck bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht einfach außen vor gelassen werden", so Rohleder. Sogar der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Juli 2001 festgestellt, dass bei der Vergütungsregelung zur Privatkopie Gesetzesänderungen erforderlich sind. Das Zeitargument will BITKOM auch aus anderem Grund nicht gelten lassen. Denn die EU-Richtlinie wurde bereits im Mai vergangenen Jahres verabschiedet.

Digitale Welt erfordert neues Vergütungssystem

Ein weiterer Kritikpunkt des BITKOM betrifft die geplanten Änderungen im §53. Das BMJ erklärt im Referentenentwurf ohne weitere Erläuterungen, dass sich der Paragraph sowohl auf die analoge als auch auf die digitale Welt beziehe. Diese Einschätzung teilt BITKOM nicht. Laut BITKOM-Ansicht kann man die Vergütungsregelungen der analogen Welt nicht eins-zu-eins auf das digitale Zeitalter übertragen. "Der Gesetzgeber hat sich 1965 bei Einführung der Vergütungsregelung mit Sicherheit noch keine Gedanken über die digitale Vervielfältigung gemacht", so Rohleder. Vielmehr wurde seinerzeit die Vergütung für eine kleine Zahl erlaubter Privatkopien geregelt. Massenkopien kamen schon wegen des Qualitätsverlusts nicht vor. Die heutigen technischen Möglichkeiten aber erlauben Endlos-Kopien in Originalqualität. Durch diese massenhaften Vervielfältigungen sind die Urheberrechte in großem Umfang beeinträchtigt und das Urheberrecht wird ausgehöhlt. Daher sind neue Regelungen dringend erforderlich. Durch den Einsatz technischer Schutzmechanismen ist heute - im Gegensatz zur analogen Welt - eine nutzungsabhängige Vergütung möglich. Die EU-Richtlinie forciert deswegen die Rückkehr zur individuellen Vergütung und räumt dem Einsatz technischer Schutzmaßnahmen Priorität ein. Auch im Zuge einer europaweiten Harmonisierung sollte sich der deutsche Gesetzgeber deshalb hier anschließen und den Umstieg auf ein individuelles Vergütungssystem einleiten.

Weiterer Kritikpunkt des BITKOM ist, dass im Referentenentwurf die Aussage fehlt, dass nur Kopien von legalen Quellen zulässig sind. Würden auch illegal kopierte Werke urheberrechtlich vergütet werden, würde Piraterie nicht bekämpft, sondern ihr Tür und Tor geöffnet werden.

BITKOM fordert den Gesetzgeber auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und sämtliche Punkte, die regelungsbedürftig sind, aufzunehmen. "Wir brauchen keine halben Gesetze, sondern klare Regeln für die Informationsgesellschaft", so Rohleder. Der vorliegende Entwurf bietet dafür keine Ansatzpunkte, sondern überlässt es in letzter Konsequenz weiterhin den Gerichten, für Klärung zu sorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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