Pressemitteilung | Gesamtverband Pressegroßhandel e.V.

Rechtsstreit Bauer-Verlag gegen Grosso-Verband: OLG Düsseldorf setzt Verkündungstermin auf den 29. Januar 2014 an

(Köln) - Am 11. Dezember 2013 erfolgte vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Verhandlung im Rechtsstreit der Bauer Vertriebs KG (VKG) gegen den Bundesverband Presse-Grosso (BVPG) über wesentliche Grundlagen des deutschen Pressevertriebs.

Der vorsitzende Richter Dr. Kühnen trug eingangs die vorläufige Einschätzung des Gerichts zum Verfahren vor. Der Kartellsenat hat erkennen lassen, dass er auf der Basis des früheren Wettbewerbsrechts dem Urteil des Landgerichts Köln zuneigt. Für das seit der 8. GWB-Novelle geltende neue Wettbewerbsrecht ist der Senat ausdrücklich noch nicht festgelegt.

In der Verhandlung wurden die Standpunkte der Parteien erörtert. Die Anwälte des Bundesverbandes Presse-Grosso bekräftigten die Auffassung, dass die Freistellung des bewährten Pressevertriebssystems über den Pressegroßhandel mit deutschen und europäischen Rechtsvorschriften konform ist. Alle politischen Kräfte hätten mit dem neuen § 30 Abs. 2a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen Rechtsrahmen geschaffen, der wesentliche Grundlagen des Systems freistellt, um Pressevielfalt und Ubiquität zu sichern.

Der vorsitzende Richter setzte einen Verkündungstermin auf den 29. Januar 2014 an. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Kartellsenat dann ein Urteil verkündet.

Das Landgericht Köln hatte im Frühjahr 2012 einer Klage der VKG stattgegeben, wonach der Grosso-Verband Branchenvereinbarungen insbesondere über Konditionen nicht mehr treffen darf. Der Grosso-Verband hatte gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der Bundesgesetzgeber stellte mit der 8. GWB-Novelle Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb vom Grundsatz des Kartellverbots frei.

Quelle und Kontaktadresse:
Presse-Grosso Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. Pressestelle Händelstr. 25-29, 50674 Köln Telefon: (0221) 9213370, Fax: (0221) 92133744

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