Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Rechtssicherheit und einheitliche Anwendung des EU-Kartellrechts gefährdet

(Berlin) - "Auf den ersten Blick positiv", bewertete Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), die jüngsten Vorschläge der EU-Kommmission zur Reform des Europäischen Kartellrechts. Nach langer Diskussion hat die Kommission am 27. September einen Reformvorschlag vorgestellt, in den noch in letzter Minute wichtige Änderungen eingeflossen sind. Kern der Reform ist es, den Zwang zur Anmeldung und Genehmigung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen abzuschaffen und die Unternehmen zu verpflichten, die Vereinbarkeit ihrer Verträge mit dem EU-Kartellrecht selbst zu prüfen.

Wichtig sei es, das europäische Kartellrecht von seinen bürokratischen Lasten zu befreien. Von Wartenberg begrüßte den erst jetzt aufgenommenen Vorschlag der Kommission, dem europäischen Kartellrecht Vorrang zu geben vor dem nationalen Kartellrecht, wenn der Handel in der EU betroffen ist. "In einem gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt dürfen dieselben grenzüberschreitenden Sachverhalte nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen", so der BDI-Hauptgeschäftsführer. Richtig sei auch der zuletzt eingefügte Vorschlag, der Kommission das Recht einzuräumen, umfassender als bisher Gruppenfreistellungsverordnungen zu erlassen. Die Freiräume, die eine Gruppenfreistellungsverordnung gewähre, seien bisher nicht groß genug. Das zeige die derzeitige Diskussion um die Reform des Rechts horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen, mit der Kooperationen zwischen konkurrierenden Unternehmen wohlwollender als bisher beurteilt werden sollen. Die Vorschläge müssten im Detail noch geprüft werden.

Der Reformvorschlag der Kommission hat nach Ansicht Wartenbergs aber auch bedeutende Schwächen. "Gefährdet sind die Rechtssicherheit für Unternehmen und die einheitliche Anwendung des EU-Kartellrechts." Zwar sei der Ansatz der Reform richtig, nämlich die Bürokratie zu minimieren. "Die Selbstprüfung der Unternehmen ist jedoch in Fällen mit neuen Sach- und Rechtsfragen und bei hohen Investitionen nicht akzeptabel. Die Unternehmen sind auf Stellungnahmen der Kommission angewiesen", betonte Wartenberg. Gerade in schwierigen Einzelfällen müssten die Unternehmen auf die Kommission zugehen können.

Nicht ausreichend seien auch die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen zur einheitlichen Anwendung des EU-Kartellrechts. "Wenn zukünftig nationale Behörden und Gerichte die Voraussetzungen einer Freistellung nach dem EG-Vertrag prüfen dürfen, besteht die Gefahr einer Rechtszersplitterung. Die Kommission hat bisher keine ausreichenden Maßnahmen vorgeschlagen, um dieser Gefahr zu begegnen", warnte der BDI-Hauptgeschäftsführer.

Eine Registrierungspflicht für Vereinbarungen lehnte Wartenberg strikt ab. Eine solche Registrierung, die von Bundeskartellamtspräsident Böge in die Diskussion eingebracht worden war, laufe dem Ziel der Reform entgegen. "Der Verwaltungsaufwand sollte verringert und nicht durch die Hintertür wieder eingeführt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20281566 Telefax: 030/20282566

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