Rechtssicherheit und Bürokratie-Ersparnis: Neue Regelung für Betreiberpflichten bei Hilfsmittelversorgungen
(Dortmund) - Die Novellierung der MPBetreibV bringt mehr Klarheit und weniger Bürokratie für die Hilfsmittelversorgung! Eine gemeinsame Initiative des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), des GKV-Spitzenverbandes, des AOK Bundesverbandes, der AOK Bayern und der AOK PLUS konnte beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine umfassende Überarbeitung der MPBetreibV erreichen. Der Novellierung ist ein langfristiger, langwieriger und intensiver Austausch mit den maßgeblichen Institutionen und Behörden vorausgegangen.
Ein entscheidender Fortschritt: Die Definition des Betreiberbegriffs und die Zuordnung von Betreiberpflichten wurden präzisiert und für die Instandhaltung von Medizinprodukten gibt es nun eine klare und praxisnahe Regelung, nach der der bürokratische Aufwand für Leistungserbringer erheblich abgesenkt und die Eigenverantwortung von Versicherten einbezogen wurde. Das bedeutet mehr Sicherheit, Flexibilisierung und Effizienz für alle Beteiligten – von Leistungserbringern bis hin zu den Versicherten.
Um die Umsetzung weiter zu erleichtern, werden wir im nächsten Schritt Arbeitshilfen für das Formularwesen entwickeln, die eine einheitliche und verständliche Kommunikation mit den Versicherten sicherstellen. So sorgen wir gemeinsam für eine sichere und verlässliche Hilfsmittelversorgung!
Die Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung finden Sie unter der Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 38 vom 19.02.2025.
Die Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung finden Sie unter der Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 39 vom 19.02.2025.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV OT), Kirsten Abel, Leiter(in) Verbandskommunikation, Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund, Telefon: 0231 5570500