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Rechtskonforme Unterschrift für elektronischen Schriftverkehr / Neue Software des BKK Bundesverbandes ermöglicht rechtskonforme Unterschrift für elektronischen Schriftverkehr in allen Bereichen

(Essen) - Ohne moderne Informationstechnologie ist die Verwaltung einer Krankenkasse nicht mehr vorstellbar. Um bereits heute für die Aufgaben von morgen gerüstet zu sein, setzt der BKK Bundesverband auf die Software BKK Openlimit (Version 2.0.2.1.). Die am 24. April 2006 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifizierte Anwendung ermöglicht eine rechtskonforme Unterschrift. Damit ist die Grundlage gelegt, um in Zukunft den kompletten Schriftverkehr mit einer elektronischen, juristisch verbindlichen Signatur zu versehen. Innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das bislang einmalig.

Höchste Sicherheitsstandards für sensible
Daten Voraussetzung für die Freigabe durch das BSI war, dass die neue BKK Openlimit Software höchste internationale Sicherheitsstandards (Common Criteria EAL4+) erfüllt. Diese komplexen Sicherheitslösungen ermöglichen eine problemlose Verknüpfung mit künftigen Instrumenten wie beispielsweise der elektronischen Gesundheitskarte oder der elektronischen Jobkarte, über deren Einführung derzeit im Bundeswirtschaftsministerium diskutiert wird und die alle sozialversicherungsrelevanten Angaben bündeln soll.

Effizienter und kundenfreundlicher Service
Gegenüber der Vorgängerversion (BKK SignCubes 1.5) gelingt es nun den Verwaltungsablauf der Betriebskrankenkassen effizienter und zugleich kundenfreundlicher zu gestalten. Künftig wird eine gemäß dem deutschen Signaturgesetz rechtskonforme elektronische Unterschrift im PDF-Format genauso möglich sein wie eine elektronische Unterschriftsberechtigung, ein so genanntes Attributzertifikat. Auch das Erzeugen und Prüfen von aktuellen Dokumenten ist dank der neuen Software kein Problem mehr. Fragt beispielsweise ein Arzt den aktuellen Versichertenstatus eines Patienten ab, kann künftig mit Hilfe der Software eine tagesaktuelle Mitteilung, versehen mit einem Zeitstempel, elektronisch an die Arztpraxis übermittelt werden. Weder fallen hierbei Portokosten an, noch braucht es lange Verwaltungswege. Schnell ist die rechtsverbindliche Auskunft zuverlässig und manipulationssicher vor Ort.

Lohnende Investitionen
Betriebskrankenkassen stehen technischen Innovationen aufgeschlossen gegenüber. Bereits früh investierten sie in moderne technische Lösungen und Kommunikationsmittel, um Servicequalität zu steigern sowie Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Wie richtig diese Investitionen sind, drückt sich in den seit Jahren günstigen Verwaltungskosten der Betriebskrankenkassen aus. Während die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr (2005) im Durchschnitt 160 Euro pro Mitglied für Verwaltungskosten ausgegeben haben, erzielten die BKK hingegen mit ihren 122 Euro pro Mitglied einen deutlich günstigeren Wert

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Elke Meinhold, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

(bl)

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