Pressemitteilung | Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)

Rechtsgutachten: Kein Pfandzwang bei Fruchtsaft / Verpackungsverordnung lässt Spielraum für vernünftige Entscheidung

(Berlin) - In den zurückliegenden Monaten wurde von Interessengruppen wiederholt verbreitet, dass die geltende Verpackungsverordnung einen 'Automatismus' enthalte, der die Bundesregierung zur Ausweitung der Pfandpflicht auf Fruchtsaft und weitere kohlensäurefreie Getränke zwinge. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart, hat in einem Gutachten nachgewiesen, dass diese Darstellung unzutreffend ist:

1. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von die Pfandpflicht möglicherweise ausweitenden 'Nacherhebungsergebnissen' im Bundesanzeiger steht im Ermessen der Bundesregierung. Die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die anhaltenden Bemühungen zur Novellierung der Verpackungsverordnung gebieten, die Bekanntgabe aufzuschieben.

2. Die Bekanntmachung hätte zudem möglicherweise zur Folge, dass auch für Fruchtsaft in Getränkekartons, die den überwiegenden Teil der betroffenen Verpackungen ausmachen, eine Pfanderhebung vorgeschrieben wäre. Diese Verpackungen sind auch nach Auffassung der Bundesregierung ökologisch vorteilhaft und würden durch die Bepfandung ungerechtfertigt belastet. Die Ausweitung der Pfandpflicht wäre daher verfassungswidrig.

3. Insbesondere gibt es keine Rechtfertigung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Bekanntmachung. Es besteht kein besonderes öffentliches Interesse an einer Ausweitung der Pfandpflicht auf Verpackungen, bei denen eine ökologische Lenkungswirkung nicht zu erwarten ist. Vielmehr hat die Bundesregierung in ähnlichen Fällen (z. B. bei Milch) die Bekanntmachung aufgeschoben bzw. auf die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verzichtet.

4. Dritte haben keinen Anspruch gegen die Bundesregierung auf Bekanntmachung der Nacherhebungsergebnisse, da die Verpackungsverordnung nicht dem Schutz bzw. der Förderung bestimmter Wirtschaftsgruppen dient. Insofern gehen entsprechende Klageandrohungen der Pfandlobby ins Leere.

Das im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) erstattete Gutachten wurde den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder zugeleitet. Die AGVU appellierte aus diesem Anlass an die Politik, die Verbraucher und Unternehmen nicht mit einer Diskussion über eine angeblich vorgeschriebene Ausweitung der Pfandpflicht zu verunsichern, sondern in diesem Herbst die längst überfällige Neuausrichtung des deutschen Verpackungsrechts zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688

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