Rechtsaufsicht ist nun gefordert
(Hannover) - Die AOK Sachsen-Anhalt hat die laufenden Vergütungsverhandlungen für die Häusliche Krankenpflege durch eine Provokation unterbrochen. Deshalb hat der ABVP für seine Mitglieder Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und die Gesundheitspolitiker aller Parteien zu klaren Stellungnahmen aufgefordert.
Ausgehend von einer bereits im Jahr 2000 abgesenkten Basis wolle die AOK in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Juni 2001 die Vergütungen noch einmal um über 40% senken, moniert der ABVP. Sie wolle dies durch ein Vergütungsdiktat durchsetzen. Damit jedoch nicht genug. In der jüngsten Vergangenheit hätten private ambulante Pflegedienste zudem die Erfahrung machen müssen, dass ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen ohne stichhaltigen Grund zurückgesandt wurden. Die endgültige Bezahlung habe sich dadurch stets um Wochen verzögert.
Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: Solch ein Verhalten der AOK verlangt ein unverzügliches Einschreiten der Aufsichtsbehörde. Pflegebedürftige und Pflegedienste müssen vor diesem Kassenverhalten geschützt werden.
Wenn sich diese Praktiken fortsetzten und nun vor allem die einseitige Vergütungskürzung Bestand habe, seien Kündigung wegen Betriebsschließungen und Entlassungen hochqualifizierter Pflegekräfte die Folge.
Schülke: Den AOK-Versicherten droht damit eine schlechtere Versorgung als den Versicherten anderer Kassen. Weil wir dies nicht wollen, muss die Landesregierung sofort intervenieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V.
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