Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird genutzt

(Berlin) - "Der von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit darf nicht abgeschafft werden, wie die CDU/CSU dies im Falle ihres Wahlsieges ankündigt", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 9. September 2002 in Berlin. Allein im Jahr 2001 sei durch den Rechtsanspruch auf Teilzeit die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze um 320.000 gestiegen. Die Ausweitung des Angebots an hinreichend qualifizierter Teilzeit für Männer und Frauen sei ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die erwarteten negativen Folgen des Rechtsanspruches auf Teilzeit als Hemmschuh für die Arbeitgeber seien ausgeblieben. "Weder sind die Arbeitgeber mit der Begründung einer Ablehnung überfordert, noch hat der Rechtsanspruch auf Teilzeit zu einer Überlastung der Gerichte geführt", erklärte Engelen-Kefer. Sie bezog sich dabei auf eine Trendabfrage, die bei den 138 Büros der DGB-Rechtsschutz GmbH durchgeführt worden ist. Im Ergebnis bestehe zwar ein erheblicher Beratungsbedarf, was den Teilzeitanspruch betreffe. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen komme es jedoch nur in wenigen Fällen.

Es habe sich gezeigt, dass in zwei Dritteln der Fälle, in denen Klage erhoben wurde, vor Gericht noch eine Einigung zustande gekommen sei. "Mit etwas gutem Willen der Arbeitgeber gibt es meistens eine Möglichkeit, dem Wunsch nach Teilzeit gerecht zu werden", bewertete Engelen-Kefer dieses Ergebnis.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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