Pressemitteilung | Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt auch in den Schulferien - Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Jugendherbergswerk setzen sich für Bildungsanspruch auch bei Ferienangeboten ein

(Stuttgart) - Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt an den Grundschulen für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung, die bis zum Schuljahr 2030 auf alle Grundschulklassen ausgedehnt wird. Eltern haben damit einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung, fünf Tage die Woche auch in den Schulferien. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Baden-Württemberg e.V. sehen noch Klärungsbedarf bei der ganztägigen Ferienbetreuung.

Aus Sicht der Verbände müssen dabei außerschulische Ferienangebote insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit einbezogen werden, die Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe fördern sowie inklusiv ausgerichtet sind. Darüber hinaus sollte die Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsförderung auskömmlich finanziert und für Eltern grundsätzlich kostenfrei sein.

„Gelingende Ganztagsförderung muss auch während der Ferienzeiten attraktiv gestaltet sein. Denn Ferien sind für die Erholung der Kinder da und bedeuten Spiel, Spaß, Freude, Freizeit und nicht Schule. Dennoch ist es wichtig, mit der Ganztags-Ferienbetreuung einen individuellen Bildungsanspruch auf mehr Chancengerechtigkeit sowie soziale und kulturelle Teilhabe zu verbinden und die besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderung zu berücksichtigen. Daher müssen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit, einbezogen und inklusiv ausgebaut werden“, betont Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Damit alle Kinder einheitliche Voraussetzungen für eine umfassende individuelle Förderung sowie gleiche Bildungschancen hätten, solle das Land Baden-Württemberg sicherstellen, dass ausreichend finanzielle Mittel und Ressourcen für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Ganztagsförderung zur Verfügung stehen. Ein gerechter Zugang zu ganztägiger Förderung dürfe nicht von der Finanzkraft einzelner Kommunen abhängen, so Hartmann.

„Das DJH Baden-Württemberg ist seit über 100 Jahren außerschulischer Bildungsort sowie starker und lebensbegleitender Partner für Lehrende und Schüler*innen. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs im schulischen Ganztag ergeben sich nicht nur Möglichkeiten zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung, sondern stellt auch eine organisatorische, strukturelle und personelle Herausforderung – vor allem, weil der Rechtsanspruch auch in 10 von 14 Ferienwochen zu gewährleisten ist. Mit der jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeiten kann das DJH Baden-Württemberg mit seinen vielfältigen Ferienfreizeitangeboten hierbei ein Teil der Lösung sein. Vor allem die räumliche Anbindung an die Jugendherbergen mit der dort angeschlossenen Verpflegung und dem verfügbaren, pädagogischen Personal vor Ort verbinden die Anforderungen in einem ganzheitlichen Angebot“, sagt Dr. Susanne Pacher, Vorsitzende des Vorstands des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Baden-Württemberg e.V..

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V., Hina Marquart, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstr. 28, 70563 Stuttgart, Telefon: 0711 2155-0

NEWS TEILEN: