Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren nicht finanzierbar
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Ausbau der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Schlüsselproblem für junge Eltern. "Die Kindertagesbetreuung muss ausgebaut werden. Der Ausbau ist aber nur unter der Voraussetzung finanzierbar, dass Bund und Länder sich dauerhaft an den Kosten dieser Aufgabe beteiligen", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Zurzeit geben die Kommunen jährlich 13 Milliarden Euro für Kinderbetreuung aus. Bei einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr würden sich die Ausgaben nach Expertenschätzungen auf jährlich rund 23 Milliarden Euro erhöhen. Dies ist nur langfristig und auch nur mit Hilfe von Bund und Ländern finanzierbar.
Der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen ist im Osten sehr viel höher (bis zum 56 Prozent - Sachsen-Anhalt), im Westen liegt er im Schnitt bei 3,8 Prozent. "Bundesweite oder landesweite zwingend vorgegebene Versorgungsquoten lehnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund aber ab, da die Verhältnisse in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Nach einer Erhebung in Bayern wünschen nur 7 Prozent der befragten Eltern eine staatlich organisierte Ganztagsbetreuung. Hinzu kommt, dass die Betreuungsangebote nur ein Teil der Maßnahmen sind, die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit von Müttern zu verbessern. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist nicht nur der Staat, sondern sind insbesondere auch die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber) gefordert.
Notwendig ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere
- Flexible Arbeitszeiten,
- Mehr Teilzeitstellen,
- Arbeitszeitkonten,
- Unternehmenseigene Kindergärten (Betriebskindergärten),
- Vermeidung von Karrierenachteilen für junge Mütter.
Die vom Bund genannten 1,5 Milliarden Euro reichen nach Auffassung des DStGB nicht annähernd für die zusätzliche Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren aus. Auf Grund der tatsächlichen Kosten schätzt der DStGB die Mehraufwendungen bis zu 2,5 Milliarden Euro. "Nach den jetzigen Planungen des Familienministeriums soll der Rechtsanspruch durch die Hintertür eingeführt werden. Wer einen tatsächlichen Bedarf (z.B. bei Berufstätigkeit beider Eltern) nachweist, soll einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. "Das Beispiel zeigt einmal mehr, dass der Bund gerne Gutes verspricht, was die Kommunen am Ende bezahlen sollen. Deshalb muss im Grundgesetz das Konnexitätsprinzip, das heißt "Wer bestellt, bezahlt", verankert werden", sagte Landsberg.
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