Rechtmäßigkeit der Qualitätsweinprüfung endgültig bestätigt / Bundesverwaltungsgericht zum Prüfverfahren der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
(Bad Kreuznach) - Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz betrachtet das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig als Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Durchschnittsverfahrens bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung. Der Präsident der Landwirtschaftskammer Norbert Schindler MdB verweist auf die im Tenor gleichlautenden Urteile der Vorinstanz auf Landesebene und zeigt sich zufrieden darüber, dass ein bewährtes und allgemein anerkanntes Verfahren jetzt mit höchstrichterlicher Legitimation fortgesetzt werden könne: "Die Leipziger Richter haben nach Kammereinschätzung sehr klar zu erkennen gegeben, dass das angewandte Durchschnittsverfahren sinnvoll und geeignet ist, die Einhaltung qualitativer Mindeststandards zu sichern und mit der Vergabe der Amtlichen Prüfnummer zum Ausdruck zu bringen."
Im Zuge der Klage eines Winzers gegen einen Ablehnungsbescheid im Einzelfall war das Bewertungsverfahren grundsätzlich in Frage gestellt worden. Danach kann ein Wein nur dann als Qualitätswein in Verkehr gebracht werden, wenn der Durchschnitt der von den Sachverständigen in der Prüfkommission nach einer Skala von 0 bis 5 erteilten Bewertungsnote bei mindestens 1,5 liegt.
Eine ausführliche Bewertung will die Landwirtschaftskammer nach Vorlage der schriftlichen Fassung von Urteil und Begründung vornehmen.
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