Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet: Gutachten stellt sinnvolle Umsetzungsszenarien vor
(Berlin) - Die Bundesregierung will allen Bürgerinnen und Bürgern ab dem Jahr 2025 Zugang zum "schnellen Internet" ermöglichen. Wie dieses Ziel konkret erreicht werden soll, wollen CDU/CSU und SPD in diesem Jahr festlegen - darauf hat man sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Darin heißt es wörtlich:
Mit dem hier [Anm.: im Koalitionsvertrag] dargestellten Maßnahmenpaket werden wir das Ziel eines flächendeckenden Zugangs zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten.
Der BREKO hält einen rechtlich abgesicherten Anspruch nicht für die beste Lösung, um allen Bürgern möglichst bald Zugang zu schnellem Internet zu verschaffen. Denn bereits die Diskussion um die Ausgestaltung und den Umfang eines solchen Anspruchs führt zur Investitionsverunsicherung bei Glasfaser-ausbauenden Unternehmen und hemmt so den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit der zukunftssichersten und nachhaltigsten Technologie.
Für die rund 185 Netzbetreiber des BREKO gilt: Der eigenwirtschaftliche Ausbau ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln steht klar im Vordergrund. Schon heute stellen die Netzbetreiber des BREKO fast 60 Prozent aller etwa 3,9 Millionen auf dem deutschen Markt verfügbaren, ultraschnellen Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Gebäude (FTTB) oder bis direkt zum Nutzer (FTTH).
"Falls die Bundesregierung an der Festschreibung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet festhält, kommt es auf eine rechtlich zulässige und marktverträgliche Umsetzung an", sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Aus diesem Grund hat das renommierte Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) hierzu ein eigenes Gutachten für den BREKO erstellt ("Optionen für die Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet aus telekommunikationsrechtlicher Sicht").
Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Gesetzgeber sollte bei der Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet auf Modelle setzen, die Anreize für die ausbauenden Unternehmen bieten, den für die Versorgung mit schnellem Internet notwendigen Netzausbau ohne eine rechtliche Verpflichtung zu stemmen. Eine Ausbauverpflichtung (z.B. Universaldienst) stelle als "ergänzende Absicherung" lediglich das letztmögliche Mittel zum Ausbau verbliebener "weißer Flecken" dar.
Das IRNIK hält vor allem eine Kombination zweier anreizbezogener Modelle für sinnvoll: Bereits heute sollte der Glasfaserausbau durch die Vergabe von Gutscheinen ("Vouchern") forciert werden, mit denen Gebäudeeigentümer die Kosten für den Anschluss ihres Gebäudes an ein zukunftssicheres Glasfasernetz (Glasfaserhausanschluss) decken können. Der BREKO spricht sich bereits seit 2017 für eine solche "Zukunftsprämie" aus, um die Nachfrage nach schnellen Glasfaseranschlüssen und so auch den Ausbau im Wettbewerb deutlich anzukurbeln.
Für die Zeit ab 2025, so das Gutachten, könne dann zusätzlich "ein Anspruch auf Durchführung von Förderverfahren in denjenigen Gebieten geschaffen" werden, "die auch bis dahin nicht im privatwirtschaftlichen Netzausbau erschlossen wurden" - etwa, weil sie in extrem ländlichen oder abgelegenen Regionen liegen. Nutzer hätten dann - je nach Ausgestaltung gegenüber der jeweiligen Kommune oder dem Bund - einen Anspruch auf die Durchführung eines Förderverfahrens zum Netzausbau in dem betroffenen Gebiet, auf das sich interessierte Unternehmen - wie auch schon bei heutigen Förderverfahren - im Rahmen einer Ausschreibung bewerben könnten. Die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke würde durch die zur Verfügung gestellten Fördergelder geschlossen.
"Der Glasfaserausbau hat in den letzten zwei Jahren erheblich an Fahrt aufgenommen. Allein die BREKO-Netzbetreiber haben die Zahl der von ihnen realisierten Glasfaseranschlüsse (FTTB/FTTH) im Jahr 2017 um rund 700.000 gesteigert", stellt Dr. Stephan Albers heraus. "Für diejenigen Haushalte, die 2025 weder eigenwirtschaftlich noch über die bestehenden Bundes- und Länderförderprogramme mit schnellem Internet versorgt werden können, stellen die Vorschläge des IRNIK sinnvolle und rechtssichere Lösungen dar, die den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland nicht abwürgen."
Das Gutachten "Optionen für die Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet aus telekommunikationsrechtlicher Sicht" des IRNIK steht auf der Website des BREKO im Bereich "Position & Hintergrund" zum Download zur Verfügung.
Quelle und Kontaktadresse:
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