Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

Rechte müssen jetzt umgesetzt werden / BeB weist auf Handlungsbedarf bei UN-Konvention hin

(Berlin) - In einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem Fakultativprotokoll hat der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) auf den Überprüfungs- und Handlungsbedarf hingewiesen, wenn das Übereinkommen in wenigen Wochen, vermutlich ab Ende März, auch in Deutschland in Kraft tritt. Der BeB begrüßt ausdrücklich die im Dezember 2008 abgeschlossene vorbehaltlose Ratifikation des UN-Behindertenrechtskonvention durch den Bundestag und den Bundesrat und damit die Übertragung des Übereinkommens in deutsches Recht. Auch für die Bundesrepublik Deutschland ist das Übereinkommen ein beachtlicher Meilenstein in der Behindertenpolitik, da Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ihre durch unterschiedliche Gesetze zugesprochenen Rechte bis heute nicht umfassend in Anspruch nehmen können.

Mit der Übernahme der UN-Konvention in deutsches Recht steht die Bundesrepublik nach Auffassung des BeB allerdings erst am Anfang eines langen Weges und die eigentliche Arbeit muss jetzt in Angriff genommen werden. Angesichts der Größe der Aufgaben wird die Umsetzung nur schrittweise und nur unter Einbeziehung aller verantwortlichen Akteure in der Politik und den Betroffenen selbst sowie den Verbänden der Behindertenhilfe erfolgen können. Damit teilt der BeB nicht die in der Denkschrift zum Ausdruck kommende Auffassung der Bundesregierung, dass die Situation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Deutschland in weiten Teilen den Vorgaben aus dem Übereinkommen entspricht. Im Gegenteil bleibt die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in vielen Punkten hinter den Zielen und Vorgaben der Konvention zurück. In mehreren Bereichen steht die Konvention in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu geltendem Recht in Deutschland.

Folgerichtig sieht der BeB in diesem Zusammenhang in zahlreichen Rechtsbereichen Überprüfungs- und Handlungsbedarf. So ist hinsichtlich der gleichen Anerkennung vor dem Recht, dem Zugang zur Justiz sowie der Freiheit und Sicherheit der Person davon auszugehen, dass das im Übereinkommen formulierte Recht über das in Deutschland bestehende Rechtssystem hinausgeht. Ebenso weist die Konvention in den Bereichen Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung deutlich über die im deutschen Grundgesetz niedergelegten Rechte hinaus. Der BeB erwartet, dass von Bund und Ländern deutliche Signale ausgesandt werden, die den Umsetzungs- und Änderungswillen zeigen und unterstreichen. Viele Bundestagsabgeordnete haben die auch vom BeB angesprochenen Problemfelder benannt und ihre Erwartungen hinsichtlich dem erforderlichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Konvention formuliert. Gerade im "Superwahljahr" müssen sich die Abgeordneten beim Wort nehmen und an diesen Aussagen und Forderungen messen lassen.

Die Stellungnahme ist im Internet unter www.beb-ev.de im Bereich "Sozialpolitik" abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) Pressestelle Altensteinstr. 51, 14195 Berlin Telefon: (030) 83001-270, Telefax: (030) 83001-275

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