Recht auf Wohnen verfassungsrechtlich verankern / Wohnungspolitik jetzt auch auf EU-Ebene
(Berlin) - "Wir erwarten, dass die europäischen Wohnungsminister sich für die Verankerung eines Rechts auf Wohnen im europäischen Gemeinschaftsrecht aussprechen", erklärten Dr. Franz-Georg Rips, Präsident, und Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), im Vorfeld des Treffens der EU-Wohnungsminister am 24. November in Marseille.
Das Treffen findet unter der französischen EU-Ratspräsidentenschaft statt. Frankreich ist das erste europäische Land, das ein einklagbares Recht auf Wohnen in seiner Verfassung aufgenommen hat. "Das ist ein Beispiel auch für alle anderen europäischen Länder. Der Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum muss ein Grundprinzip des sozialen Europas sein", erklärte die Mieterbundspitze. "Soziale Grundrechte sind für die Akzeptanz einer europäischen Verfassung bei den Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Die Wohnung ist für jeden Menschen von größter Bedeutung. Sie darf nicht auf ihre Funktion als Wirtschaftsgut in einem bestehenden Wohnungsmarkt reduziert werden. Die Wohnung ist immer auch Sozialgut. Sie ist Lebensmittelpunkt und der Ausgangspunkt für die sozialen Kontakte der Menschen."
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Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
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