REACH EU-Chemikalienverordnung
(Köln) - Die EU-Verordnung über die Registrierung und Verwendung von Chemikalien trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Wie geht es jetzt weiter?
REACH schafft ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Die meisten Handelsunternehmen werden von der Richtlinie nicht betroffen sein, weil sie nicht Hersteller oder EU-Importeur sind oder nur kleinere Mengen beziehen. Importeure von mehr als einer Tonne von z.B. Duftkerzen, Lacken, Farben und anderen chemischen Erzeugnissen könnten betroffen sein.
So kann jedes Unternehmen seine mögliche Betroffenheit selbst feststellen: Die Mitglieder des Bundesverbands für den gedeckten Tisch, Hausrat und Wohnkultur e. V. (GPK) sind im Regelfall auch Mitglied im Einzelhandelsverband. Somit können sie mit ihren Zugangsdaten einen Praxisleitfaden auf www.einzelhandel.de abrufen: Themen / Inhalte » Umwelt » REACH, Gefahrgut & Gefahrstoffrecht » REACH » Praktische Hinweise für Unternehmen. Sie können den Leitfaden auch bei der GPK-Geschäftsstelle anfordern: gpk@einzelhandel.de.
Ein weiteres Thema ist die Informationspflicht der Händler in Richtung gewerbliche Endkunden. Es muss automatisch gewährleistet sein, dass die REACH-relevanten Informationen über Stoffe zur Verfügung gestellt werden. Das heißt für den Bundesverband natürlich auch, dass die Hersteller überhaupt erstmal diese Daten liefern müssen. Die notwendigen Schritte müssen zwischen Handel und Hersteller diskutiert werden, weil die rechtlichen Vorgaben bislang keine eindeutigen Abläufe vorschreiben. Der HDE stellt über den Leitfaden auch Musteranschreiben an die Lieferanten zur Verfügung. Somit kann der Handel selbst die Umsetzung des gigantischen Verordnungswerks vorantreiben und damit bei den Endkunden punkten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband für den gedeckten Tisch, Hausrat und Wohnkultur e.V. (GPK)
Pressestelle
Frangenheimstr. 6, 50931 Köln
Telefon: (0221) 94083-20, Telefax: (0221) 93083-90
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