RCDS begrüßt Einigung zur Neufassung des Artikels 91b
(Berlin) - Zum Beschluss des Bundeskabinetts, den Grundgesetzartikel 91b zum sogenannten Kooperationsverbot zwischen Bund und Länder zu ändern, erklärt der RCDS-Bundesvorsitzende Martin Röckert: "Die geplanten Änderungen schaffen die Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Länder im Wissenschaftsbereich. Durch die angestrebte Förderung von "überregionalen Projekten" bleibt die Bildungskompetenz im Kern bei den Ländern. Und das ist auch richtig.
Denn, wenn die SPD das Kooperationsverbot allumfassend und auch für den schulischen Bereich kippen möchte, dann muss dies grundsätzlich in ganzer Breite diskutiert und im Zuge einer Föderalismusreform geschehen."
Mit der Änderung des Artikels 91b kommt der Bund seinen Verpflichtungen im Koalitionsvertrag nach, in welchem man verstärkt in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen will.
"Es ist wichtig, dass der Bund auch weiterhin Programme wie die Exzellenzinitiative finanzieren und unterstützen kann. Dies trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes im internationalen Vergleich zu erhalten."
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