Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel lĂ€uft wichtige Frist zur NachrĂŒstung aus
(Berlin/MĂŒnchen) - Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 1. Januar 2018 fĂŒr alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel mĂŒssen daher alle BestandsgebĂ€ude nachgerĂŒstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der WohnungseigentĂŒmer fĂŒr die Installation verantwortlich. Die laufende Betriebsbereitschaft hat hingegen der Mieter sicherzustellen. Es sei denn, der Vermieter ĂŒbernimmt die Verantwortung selbst. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, einen Techniker in die Wohnung zu lassen, der den Rauchwarnmelder im Auftrag des Vermieters jĂ€hrlich auf Betriebsbereitschaft kontrolliert und wartet.
Die Bayrische Bauordnung schreibt vor, dass sĂ€mtliche SchlafrĂ€ume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu WohnrĂ€umen fĂŒhren, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten sind. Diese Pflicht besteht bereits seit dem 1. Januar 2013 fĂŒr alle Neubauten und wird zum Jahreswechsel auf alle Wohnungen im Bestand ausgedehnt. Vermietern und EigentĂŒmern bleibt also nur noch wenig Zeit zum Handeln. Sollte eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, empfiehlt der Verband den Mietern, aktiv auf den WohnungseigentĂŒmer zuzugehen und die Installation einzufordern.
Im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen
Wie wichtig Rauchwarnmelder sind, zeigt die Statistik: So kommt es jedes Jahr in Deutschland zu fast 200.000 BrÀnden, bei denen rund 400 Menschen ums Leben kommen. Die Zahl der Opfer hat sich seit der bundesweiten Rauchmelder-Pflicht halbiert. Insbesondere im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen, da der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist. In diesem Fall weckt der Rauchwarnmelder durch seinen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verstÀndigen.
Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter
Kompetente Ansprechpartner fĂŒr Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten Rat und Hilfe zu allen Fragen rund um den Brandschutz. Sie installieren Rauchwarnmelder sowie leistungsfĂ€hige Feuerlöscher und bieten auch praktische LöschĂŒbungen an. Adressen lokaler Anbieter können unter anderem im Internet auf der Homepage des Bundesverbandes unter www.bvbf.de abgerufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Dipl.-Verw.wiss. Carsten Wege, GeschĂ€ftsfĂŒhrer
JĂ€gerstraĂe 71, 10117 Berlin
Telefon: (030) 936 22 86 10, Fax: (030) 936 228610