Rauchmelder-Fehlalarm
(Kiel) - Bis zum 31. Dezember 2010 müssen alle Wohnungen in Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Damit wird es vermehrt auch Fehlalarme geben und taucht die Frage auf, wer die Folgekosten zu tragen hat. Dazu gibt es eine Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover (537 C 17077/05): Kommt es aufgrund des Fehlalarms eines Rauchmelders zu einem Feuerwehreinsatz und wird dabei die Wohnungseingangstür beschädigt, muss der Mieter der Wohnung keinen Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht.
Im strittigen Fall gab der von den Mietern installierte Rauchmelder einen Signalton ab als Hinweis auf nachlassende Batteriespannung. Nachbarn interpretierten dieses Geräusch falsch und alarmierten die Feuerwehr. Die öffnete die Wohnungseingangstür gewaltsam. Die Reparaturkosten in Höhe von 1.693,03 Euro forderte der Vermieter von seinen Mietern zurück. Das Amtsgericht Hannover lehnte einen derartigen Schadensersatzanspruch mit der Begründung ab, eine Pflichtverletzung der Mieter liege nicht vor.
Nach Informationen der Mieterorganisation erklärte das Gericht, Mieter dürften einen Rauchmelder in ihrer Wohnung auch ohne Erlaubnis des Vermieters einbauen. Dessen Installation würde weder die Substanz der Mietsache beeinträchtigen, noch nach außen in Erscheinung treten oder die Belange des Vermieters tangieren. Ein Rauchmelder stelle auch keine Gefahr für die Mietsache dar, sondern diene im Gegenteil eher deren Sicherheit. Ebenfalls sei es keine Pflichtverletzung des Mietvertrages, dass die Mieter vergessen hatten, die Batterien des Rauchmelders rechtzeitig zu wechseln. Die Mieter hätten nicht damit rechnen können, dass Nachbarn den auf die geringe Batteriespannung hinweisenden Signalton mit einem Rauchalarm verwechseln und dass auch die Feuerwehr diesem Irrtum unterlag.
Nähere Auskünfte zu diesem komplexen Thema erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Anschriften und Beratungszeiten können zentral über die Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes in Kiel, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel oder über das Internet unter www.mieterbundschleswig-holstein.de abgefragt werden.
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