Pressemitteilung | k.A.

Raiffeisen zur Greenpeace-Kampagne gegen Molkereiunternehmen / Verbraucherverunsicherung anstelle von sachlichem Dialog

(Bonn) - Mit Urteil vom 28. Oktober hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln festgelegt, dass der Begriff „Gen-Milch“ von Greenpeace aus Gründen der Meinungsfreiheit weiter verwendet werden darf. Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) kritisiert die Entscheidung des OLG nachdrücklich. Wissenschaftliche Untersuchungen haben zweifelsfrei bewiesen, dass gentechnisch veränderte Futtermittel keinerlei Veränderungen der Milch bewirken. Die Verwendung des Begriffes „Gen-Milch“ führt zu einer wissenschaftlich völlig unbegründeten Verunsicherung der Verbraucher und unterbindet jeglichen sachlichen Dialog.

Gentechnisch veränderte Futtermittel müssen in der Europäischen Union seit 18. April 2004 erstmals gekennzeichnet werden. An der Futtermittelsituation auf den Milcherzeuger-Betrieben hat sich durch die Einführung der Kennzeichnung nichts geändert, da diese Futtermittel bereits seit Jahren fester Bestandteil der Erzeugung qualitativ hochwertiger, sicherer und vom Verbraucher geschätzter Milchprodukte sind.

Die Behauptung von Greenpeace, Molkereiunternehmen könnten den Milcherzeugern Vorschriften zum generellen Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel machen, ist realitätsfremd und für die Verbraucher irreführend. Die internationale Rohstoffsituation in Kombination mit den strengen Kennzeichnungs-Vorgaben auch für minimale Beimischungen gentechnisch veränderter Komponenten bedingt, dass der Großteil der Mischfuttermittel im Sinne des neuen Kennzeichnungs-Rechts „gentechnisch verändert“ und daher kennzeichnungspflichtig ist. Aufgrund der mangelnden Mengenverfügbarkeit können kennzeichnungsfreie Futtermittel lediglich im Rahmen von Nischen der Lebensmittelproduktion genutzt werden.

An der Greenpeace-Kampagne gegen Molkereiunternehmen kritisiert der DRV vor allem, dass die Organisation gegenüber den Verbrauchern fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, dass allein der Verzicht auf gentechnisch verändertes Soja automatisch zu einer „gentechnikfreien“ Milchproduktion führen würde. Um eine missbräuchliche Verwendung von Begriffen zu unterbinden und die Verbraucher vor Täuschungen zu schützen, hat der nationale Gesetzgeber in einer eigenständigen Verordnung explizit festgelegt, dass die Verwendung des Begriffes „gentechnikfrei“ bei Lebensmitteln nicht erlaubt ist. In Deutschland darf ausschließlich die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ verwendet werden. Voraussetzung für eine Erzeugung von Lebensmitteln „ohne Gentechnik“ ist die Erfüllung von strengen Vorgaben, die sich keineswegs nur auf gentechnisch verändertes Soja beziehen, sondern vielmehr auf sämtliche Futtermittel, auf die Lebensmittel-Verarbeitung und die Tierarzneimittelsituation auf den landwirtschaftlichen Betrieben.

Der DRV bedauert, dass in der öffentlichen Diskussion über Grüne Gentechnik die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die seit langem gegebenen Marktverhältnisse völlig außer Acht gelassen werden und gezielte Verbraucherverunsicherung an die Stelle eines sachlichen Dialogs tritt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Adenauerallee 127, 53113 Bonn Telefon: 0228/1060, Telefax: 0228/106266

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