Pressemitteilung | k.A.

Räumungsurteil in Sachen Moltkestraße / Kieler Mieterverein kündigt Berufung an

(Kiel) - Mit großem Bedauern nehmen die FRANK-Mieter in der Moltkestraße und der Kieler Mieterverein zur Kenntnis, dass das Amtsgericht Kiel einen der Mieter zur Räumung verurteilt hat, weil das Gericht der Auffassung ist, der Vermieter sei an der wirtschaftlichen Verwertung des Objektes gehindert. Leider liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, dennoch ist die Argumentation des Gerichtes bekannt und wird sie vom Kieler Mieterverein nicht geteilt. Dies ist auch der Grund, weswegen der Sachverhalt vor dem Landgericht wird entschieden werden müssen. Der Kieler Mieterverein ist nach wie vor der Auffassung, dass das reine Spekulationsinteresse eine Kündigung nicht rechtfertigt.

Firma FRANK hat das Objekt gekauft in Kenntnis der Tatsache, dass die damit zu erzielende Rendite nur mäßig ist. Das Gesetz hingegen schützt einen Vermieter nur, wenn er durch die Fortsetzung eines Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Diese Konstellation ist bei Firma FRANK nicht gegeben. Die Tatsache, dass das Unternehmen sich verspekuliert hat, rechtfertigt eine Kündigung gerade nicht. Dem Vernehmen nach soll das Unternehmen die Liegenschaft für 3 Millionen EURO erworben haben. Die Objekte dürften für etwa 6,40 Euro pro Quadratmeter vermietbar sein, was bei einer Gesamtfläche von 3.415 Quadratmetern eine monatliche Mieteinnahme in Höhe von 21.850 Euro oder eine Jahresmieteinnahme von 262.000,00 Euro gewährleisten dürfte. Dies entspricht einer Verzinsung von 8,7 Prozent. Natürlich sind hiervon noch die Instandhaltungskosten in Abzug zu bringen, dennoch kann von einem erheblichen Nachteil nicht die Rede sein, schon gar nicht, wenn dieser Nachteil sehenden Auges eingekauft wurde.

Ein Übriges tritt hinzu: Die Mehrzahl der verbliebenen Mieter kann sich auf Härtegründe im Sinne von § 574 BGB berufen. Diese Härtegründe beleuchten individuelle und höchstpersönliche Widerspruchsgründe, die das Gericht gegen die Interessen des Vermieters abwägen muss. So werden sich in der weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung auf der einen Seite reine Spekulationsinteressen und auf der anderen Seite vielfältige Härtegründe der zum Teil hochbetagten, langjährigen Mieter gegenüber stehen. Der Kieler Mieterverein zweifelt nicht daran, dass in der Mehrzahl der Fälle diese Härtegründe schwerer wiegen als ein reines Spekulationsinteresse. Vor diesem Hintergrund ist das jetzt vorgelegte Urteil zwar bedauerlich, aber beileibe nicht das letzte Wort in dieser Sache.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791930

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