Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Radarwarngeräte vor dem aus

(Stuttgart) - Harte Zeiten für trickreiche Temposünder: Wer als Kraftfahrer ein Radarwarngerät betriebsbereit mitführt, soll künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Mark und 4 Punkten im Verkehrszentralregister betraft werden. Wie der ACE Auto Club Europa am 20. Juni 2001 in Stuttgart mitteilte, befindet sich der dazu vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf zurzeit im Anhörungsverfahren. Das geplante Verbot gilt danach insbesondere für Geräte die dazu bestimmt sind, elektronische Geschwindigkeitsmessungen zu stören oder anzuzeigen. Die Verwendung von Radarwarnern, Laserstörgeräten und ähnlichen technischen Einrichtungen, wird als Ordnungswidrigkeit definiert. Mit einem Verbot soll eine erfolgreiche Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen und anderen Verkehrszuwiderhandlungen sichergestellt und verhindert werden, dass sich Kraftfahrer durch technische Vorkehrungen der Verkehrsüberwachung entziehen können.

Laut ACE hat es wegen mangelnder Rechtsklarheit in der Vergangenheit immer wieder juristische Konflikte gegeben. So stellt der Erwerb und das Mitführen eines Radarwarngerätes an sich keine Ordnungswidrigkeit dar. Andererseits darf die Polizei im Zuge von Verkehrskontrollen ein im Betrieb befindliches Radarwarngerät nicht nur sicherstellen, sondern sogar auch vernichten.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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