Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Radarfalle schnappt auch nach Unschuldigen

(Berlin) - Eine Radarfalle blitzte auch Fahrer, die sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielten. Aufgefallen war dies nur, da ein Leichtkraftrad bei Tempo 190 km/h und ein LKW bei 192 km/h gefahren sein sollte. Diese Geschwindigkeit können diese Fahrzeuge bauartbedingt aber gar nicht erreichen (ein Leichtkraftrad kann maximal 60 bis 70 km/h an Geschwindigkeit erreichen, ein LKW maximal 110 km/h).

"Gefährlich werden solche Falschmessungen dann, wenn die Fahrzeuge, beispielsweise ein Porsche, solche Geschwindigkeiten erreichen können. Solchen Fahrern wird dann in vielen Fällen nicht mehr geglaubt," so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch andere Messungen, die nicht so extreme Unterschiede aufzeigen würden, könnten fehlerhaft gewesen sein.

Bei dem Messgerät, dass fehlerhaft arbeitete, handelte es sich um ein sogenanntes Koaxial-Gerät (Typ Truvelo M 4²) neuester Bauart. Bei der Überprüfung durch den Sachverständigen Dr. Ulrich Löhle, Freiburg, sind mehrere Fehler dieser Art aufgetreten. "Dieser Fall zeigt deutlich, dass man sich unter Umständen erfolgreich gegen Bußgelder wehren kann. Bei solch komplizierten Fragen ist es notwendig, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten," so Gebhardt.

Über die Deutsche Anwaltauskunft könne man sich mit einem im Verkehrsecht versierten Anwalt direkt verbinden lassen oder lässt sich solche benennen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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