Rabattgesetz jetzt ersatzlos streichen
(Berlin) - Rabattgesetz und Zugabeverordnung müssen jetzt ersatzlos gestrichen werden. Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), am 28. Juni in Berlin im Vorfeld der entsprechenden Anhörung des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie am 29.06.00.
Die Gesetze wirken sich bereits heute als Standortnachteil für die Bundesrepublik Deutschland aus und gefährden insbesondere in jungen Internetunternehmen Arbeitsplätze. Wie sehr sich die Gesetze als Hemmschuh im Leistungswettbewerb auswirken, lässt sich daran erkennen, dass bereits heute versucht wird, innovative Absatzstrategien wie Powershopping mit Hilfe des Rabattgesetzes zu untersagen. In Zukunft würden diese deutschen Gesetze, die in ihrer Ausprägung europaweit einmalig sind, die wirtschaftliche Entwicklung in maßgeblichen Handelsbereichen noch stärker behindern.
Nach Erlass der E-Commerce-Richtlinie und des in Ihr verankerten Herkunftslandprinzips in der Europäischen Union werden sich diese Standortnachteile zu einer regelrechten Inländerdiskriminierung ausweiten. Das Herkunftslandprinzip sieht vor, dass Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr nur den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes unterliegen. Ausländische Anbieter werden daher in Deutschland Waren anbieten können, ohne dem deutschen Rabattgesetz oder der Zugabeverordnung zu unterfallen, während deutsche Anbieter diese Gesetze selbst auf den ausländischen Märkten beachten müssen.
Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind Relikte einer Wirtschaftsordnung von anno dazumal. Sie müssen endgültig abgeschafft werden, um den Handel in Deutschland zukunftsfähig zu machen, erklärte BGA-Präsident Dr. Michael Fuchs am 28. Juni in Berlin.
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Bundesverband Groß- und Außenhandel, Volker Tschirch, Pressesprecher, Tel.: (030) 59 00 99-521
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