Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Rabatt auf Festbetragsarzneimittel / BPI-Vorschlag völlig unbrauchbar

(Eschborn) - Als unausgegoren und nicht umsetzbar wies der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Hermann Stefan Keller den Vorschlag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zurück, einen zeitlich befristeten Rabatt von drei Prozent auch auf Festbetragsarzneimittel zu gewähren, um so die sogenannte Arzneimittelauswahl durch Apotheker zu verhindern. Den Apothekenrechenzentren, die der BPI ohne Absprache mit dem DAV als Umsetzer dieses Vorschlages ins Gespräch gebracht hatte, würde ein enormer Verwaltungsaufwand aufgebürdet, der die angekündigten Einsparungen zu großen Teilen wieder aufbrauchen würde. Zudem sei durch die Befristung des Vorschlages auf zwei Jahre wieder einmal nur eine kurzfristige Kosteneinsparung möglich. Die Aut-idem-Regelung, nach der der Apotheker bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln dazu verpflichtet werden soll, kostengünstige Präparate auszuwählen, sei dagegen eine langfristig angelegte strukturelle Maßnahme, die zu dauerhaften Einsparungen der gesetzlichen Krankenkassen führe.

"Ich bin schon mehr als befremdet", meinte Keller, "dass der BPI diesen Vorschlag einbringt, ohne vorab mit den Apothekern gesprochen zu haben. Würden die Apothekenrechenzentren in der vom BPI angedachten Weise tätig, müssten sie alle Hersteller von Festbetragsarzneimitteln permanent über die durch Apotheken zu Lasten der Krankenkassen abgegebenen Produkte aus ihrem jeweiligen Bereich informieren. Dies würde nicht nur Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich nach sich führen, sondern sei auch auf keinen Fall bis zum Jahreswechsel umsetzbar. "Angesichts des Sonderopfers, das den Apotheken durch die Erhöhung des Kassenabschlages von fünf auf sechs Prozent zusätzlich zu allen anderen Maßnahmen des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes aufgebürdet werden, grenzt es schon an Unverschämtheit, den Apotheken über ihre Rechenzentren weitere Lasten zuzumuten." Keller zeigte überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Industrie unter anderem deswegen gegen die Aut-idem-Regelung protestiere, weil sie dann ihre Vertriebsaktivitäten nicht mehr nur auf die Ärzte, sondern auch auf die Apotheken ausrichten müsse. "Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass sich einige Hersteller davor fürchten, ihre Außendienstmitarbeiter mit der pharmazeutischen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker zu konfrontieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/9280 Telefax: 06196/928556

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