Quarantäneverkürzung: "Sicherstellung der Versorgung darf nicht zum Infektionsrisiko werden"
(Kiel) - Zur jetzt durch die Schleswig-holsteinische Landesregierung beschlossenen Quarantäneverkürzung für Mitarbeitende im pflegerischen Bereich sagt die stellvertretende Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christa Steinhauer:
"Eine Verkürzung der Quarantänepflicht kann dabei helfen, dass es nicht zu einer noch dünneren Personaldecke in den Pflegeeinrichtungen und bei den ambulanten Diensten kommt. Die Sicherstellung der Versorgung darf aber nicht zu einem unverantwortbaren Infektionsrisiko werden. Deshalb muss eine Verkürzung wissenschaftlich fundiert und mit geeigneten Tests abgesichert sein.
Nur durch negative PCR-Tests vor Tätigkeitsaufnahme kann gewährleistet werden, dass keine Infektionen in eine Einrichtung eingeschleppt werden. Dafür muss die Landesregierung entsprechende Testkapazitäten sicherstellen. Derzeit wird hier von Problemen berichtet.
Zudem müssen weiterhin alle wichtigen Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Abstand und FFP2-Masken, Impfungen und weiteres stringentes und lückenloses Testen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. - Landesgruppe Schleswig-Holstein (bpa)
Pressestelle
Hopfenstr. 65, 24103 Kiel
Telefon: (0431) 669 470 60, Fax: (0431) 669 470 89