Pressemitteilung | Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEKV)

Qualitätsvergleich muss Behandlungsrisiken berücksichtigen

(Berlin) - Gestern beriet der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz, in dessen Mittelpunkt ein Informationsportal zur Qualität der Krankenhäuser für Patientinnen und Patienten steht. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert, dass die Ergebnisqualität der Krankenhausbehandlung durch eine verpflichtende Risikoadjustierung korrekt dargestellt werden muss.

Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV: "Bestimmte vulnerable Patient:innengruppen, wie Patient:innen mit vielen Nebenerkrankungen und Patient:innen mit Behinderung haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Diese Tatsache muss im Transparenzportal durch eine Risikoadjustierung berücksichtigt werden. Sonst stehen Krankenhäuser, die viele dieser Patient:innen behandeln, im Qualitätsvergleich schlechter da als solche, die hauptsächlich jüngere und gesündere Patient:innen versorgen. Das betrifft die evangelischen Krankenhäuser, sie machen sich besonders für die Versorgung vulnerabler Patient:innen stark. Erfolgt die Risikoadjustierung nicht, ist die Funktion des Portals, Patient:innen zum für sie besten Krankenhaus zu leiten, nicht gewährleistet."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEKV) Melanie Kanzler, Verbandsdirektorin Presse Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 200 514 19 0, Fax: ()

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